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- Spielbetrieb
- Qualifizierung
- Soziales
- Service
Gebietsspruchkammer Vorderpfalz
Dr. Michael Steitz
Vorsitzender

Dr. Michael Steitz
Prof. Dr. Heinz-Peter Butzmann
Stellv. Vorsitzender

Prof. Dr. Heinz-Peter Butzmann
Christian Schreider
Beisitzer

Ekkehardt Schatek
Beisitzer

Ekkehardt Schatek
Jürgen Nesweda
Beisitzer

Jürgen Nesweda
Friedrich Johannes Walter
Beisitzer

Friedrich Johannes Walter
Philipp Sturhan
Beisitzer

Philipp Sturhan
Evi Häussel
Beisitzerin

Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß § 14 Nr. 4 b) und c) SWFV-Satzung
Die Gebietsspruchkammer Vorderpfalz ist umfassend zuständig für folgende Angelegenheiten des Männer-, Frauen- und Jugendfußballs bis zur A-Klasse in ihrem Gebiet der Vorderpfalz mit den Kreisen Rhein-Pfalz, Rhein-Mittelhaardt und Südpfalz:
a) Ausschreitungen bei Spielen und allen unmittelbar damit zusammenhängenden Verfehlungen sowie bei Spielabbrüchen mit Ausnahme von witterungsbedingten Abbrüchen;
b) Proteste und die in ihre Zuständigkeit fallenden Berufungen;
c) Anträge zum Präsidium auf Ausschluss aus dem Verband;
d) Verlusterklärungen von Pflichtspielen mit Ausnahme der Reservespiele sowie für die Abmeldung von Mannschaften;
e) Entscheidungen nach §§ 12, 13 und 14 Strafordnung;
f) Verfahren, in denen eine Sperre von mehr als 6 Wochen/6 Spielen Dauer zu erwarten ist;
g) Verfahren gegen Schiedsrichter, in denen eine Sperre zu erwarten ist;
h) einstweilige Maßnahmen gemäß § 16 der Rechts- und Verfahrensordnung;
i) Verstöße gegen § 6 Nummer 2 und § 7 der Spielordnung;
j) Angelegenheiten auf Grundlage von § 23 b Nummer 3 und 4 der Spielordnung (Teilnahmevereinbarung für den Verbandspokal);
k) Entscheidungen nach § 6 Nummer 5 bis 6 der Strafordnung (Tätlichkeit und Bedrohung gegen Schiedsrichter).
Darüber hinaus ist die Gebietsspruchkammer die Berufungsinstanz für alle Urteile des Einzelrichters der Kreise Rhein-Pfalz, Rhein-Mittelhaardt und Südpfalz.
Örtlich zuständig ist die Gebietsspruchkammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Verein seinen Sitz hat, welcher entweder selbst beschuldigt ist oder welchem eine beschuldigte Einzelperson angehört