- Verband
- Spielbetrieb
- Qualifizierung
- Soziales
- Service
Passwesen
Wer in einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen möchte, benötigt eine gültige Spielerlaubnis. Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist beim Südwestdeutschen Fußballverband die Pass-Stelle zuständig. Jährlich werden von den Mitarbeitern der Pass-Stelle ca. 45.000 Vorgänge bearbeitet, darunter unter anderem etwa 10.000 Anträge auf Erstausstellungen und knapp 30.000 Vereinswechsel.
In dieser Rubrik finden Sie aktuelle Hinweise und die Kontaktdaten zu den zuständigen SWFV-Mitarbeiter*innen.
Aktuelle Vereinswechsel-Bestimmungen
Seit Ende der vergangenen Wechselperiode II (31. Januar 2023) gelten nun wieder die Bestimmungen der nachfolgenden Wechselperiode I (Sommer 2023).
Für Jugendspieler (einschl. Jahrgang 2005) gelten seit Ende der vergangenen Wechselperiode II (31. Januar 2023) bis zur Wechselperiode I (Sommer 2023) die Bestimmungen für Vereinswechsel während des laufenden Spieljahres (Abmeldung bis einschließlich 31.03.2023).
Spielberechtigungen - erforderliche Unterlagen
Erreichbarkeit
Unsere zuständigen Mitarbeiter*innen sind zu den Geschäftszeiten unter untenstehenden Kontaktdaten zu erreichen.
Ansprechpartner
Franz Josef Kolb
Leiter Spielbetrieb

Anja Ottstadt
Passstellenangelegenheiten, Vertragsamateurverträge

Sascha Fischer
Passstellenangelegenheiten
