Haftpflichtversicherung
Sporthaftpflicht
Versichert ist u. a. die gesetzliche Haftpflicht des Vereins
- aus seiner satzungsgemäßen Tätigkeit
- als Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Vereinshäusern, Turnhallen, Sportplätzen, Restaurantbetrieben in eigener Regie.
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen und der satzungsgemäß bestellten Aufsichtspersonen (z.B. Übungsleiter).
Deckungssumme: 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 50.000 € für Vermögensschäden
Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen - mit Unfallschutz (Veranstalterhaftpflichtver¬sicherung)
Neben satzungsgemäßen Veranstaltungen (Training, Wettkampf etc.) sind auch nicht satzungsgemäße Vereins-Veranstaltungen, wie Ausschank bei der Kerwe, Ü30-Party, Fasching etc. über den Sportversicherungsvertrag versichert. Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau
Deckungssumme: 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 50.000 € für Vermögensschäden
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Verein als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten, Auf- und Abbauarbeiten anlässlich von versicherten Veranstaltungen - ohne Begrenzung durch eine Bausumme.) auf den versicherten Grundstücken;
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Schlüsselverlust-Versicherung
Werden Schlüssel von kommunalen Sportstätten verloren, wird der Austausch der Schließzylinder bis zu einer Höhe von 25.000 € übernommen (10% Eigenbeteiligung, mindestens 100 €).
Meldung mit Haftpflicht-Schadenanzeige