Grundsatz-Urteil: Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs

03.11.2022
Bereich
Grundsatz-Urteile

Aufgrund des Wegfalls der Amtlichen Bekanntmachungen haben wir eine Rubrik auf unserer Homepage eingerichtet. Hier finden Interessenten Grundsatz-Urteile des Verbandsgerichtes und den Gebietsspruchkammern im Wortlaut zum Nachlesen. Zu finden ist die Rubrik unter Verband > Grundsatz-Urteile.

Aktuelles Grundsatz-Urteil - "Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs"

Nr. 00011-22/23-4000001:

Berufung im Umlaufverfahren gegen das Urteil Nr. 00148-22/23-4000003 der Spruchkammer zu dem Meisterschaftsspiel der Herren A-Klasse Musterland vom 18.10.2022 zwischen FC BW Niedermusterland und FK 1924 Altmusterhausen

Urteil:       

Auf die Berufung des Verbandsrechtsbeauftragten wird das Urteil Nr. 00148-22/23-4000003 der Spruchkammer vom 24.10.2022 dahingehend abgeändert, dass FK 1924 Altmusterhausen mit einer Geldstrafe in Höhe von 50,-€ belegt wird.

Ausweislich der bei dem Strafumlaufakt befindlichen Spielerberechtigungslisten waren –unter Berücksichtigung der doppelt aufgeführten Spieler - für FK 1924 Altmusterhausen zum Zeitpunkt des Spiels am 18.10.2022 insgesamt über 60 Spieler spielberechtigt. Plausible Gründe, weshalb FK 1924 Altmusterhausen trotz dieser Anzahl spielberechtigter Spieler lediglich mit der Mindestanzahl von Spielern angereist ist, sind nicht ersichtlich und auch ergänzend nicht plausibel vorgetragen worden. Vor diesem Hintergrund ist – entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verbandsgerichts - von einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruches auszugehen und jedenfalls die Mindestgeldstrafe festzusetzen.

Sämtliche Verfahrenskosten fallen FK 1924 Altmusterhausen zur Last (§ 15 RVO).

Verfahrenskosten: 25,- Euro

Urteilsgebühr: 30,- Euro