Weitere Änderungen im Sport durch die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung

17.09.2020
Kunstrasenplatz Sportschule Edenkoben

Am Mittwoch, 16. September, ist die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) in Kraft getreten, die unter anderem die Ausübung von Sport in Zeiten der Corona-Pandemie regelt. Auch im Bereich des Fußballs ergeben sich erneut Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen.

Alle wichtigen Änderungen finden Sie in den aktualisierten Ordnungen, dem aktualisierten Muster-Hygienekonzept sowie den überarbeiteten FAQ´s zur Verordnung auf unserer Homepage!

Die wichtigsten Regelungen an dieser Stelle kurz zusammengefasst:

  • Ein Spieler darf weiterhin innerhalb eines Kalendertages nur einmal auf einem Spielberichtsbogen aufgeführt werden.
  • Auf dem Spielberichtsbogen dürfen maximal 18 Spieler eingetragen werden. Diese können sich auch wieder gleichzeitig gemeinsam auf dem Platz aufwärmen. Auf den Auswechselbänken gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregelungen.  
  • Im Jugendspielbetrieb sind bei den A- bis E-Junioren sechs Auswechselspieler zugelassen. Der Rückwechsel ist erlaubt. Bei den F-und G-Junioren sind unbegrenzt Auswechselspieler zugelassen. Dies gilt für die Juniorinnen entsprechend.
  • Im Ü-Spielbetrieb können alle Spieler, die auf dem Spielberichtsbogen gemeldet wurden, während eines Spiels eingesetzt werden. Ein Spielerwechsel ist nur während einer Spielunterbrechung erlaubt. Die Spieler können nach einer Auswechslung –im gleichen Spiel -wieder eingewechselt werden (Rückwechsel).
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind bis 500 Personen unter Einhaltung der Auflagen erlaubt.
  • Es gelten weiterhin alle wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen auf dem Vereinsgelände.