Verbandsgerichtsbarkeit

Die Rechtsprechung in der Verbandsgerichtsbarkeit des Südwestdeutschen Fußballverbandes wird von den folgenden Rechtsorganen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit gemäß § 14 der SWFV-Satzung ausgeübt:

 

 

Darüber hinaus sind ein Kontrollgremium und ein Verbandsrechtsbeauftragter eingerichtet.

 

Im Jahr 2012 wurde im SWFV eine Reform der Verbandsgerichtsbarkeit vorgenommen. Die bis dahin bestehenden 10 Kreisgerichte, welche sich aus den Mitgliedern der jeweiligen Kreisausschüsse und Staffelleiter zusammensetzten, und die 4 Bezirksgerichte wurden durch 4 Gebietsspruchkammern im Rahmen der ehemaligen Bezirke und neuen Gebiete abgelöst. 

 

Die damalige Spruchkammer des Verbandsspielausschusses wurde von diesem Ausschuss getrennt und in Verbandsspruchkammer umbenannt. 
Das Verbandsgericht blieb weiterhin als höchste Spruchkammer im obligatorisch bewährten Rahmen bestehen, außer dass es zukünftig, wie in allen anderen Spruchkammern auch, einen zusätzlichen Frauen- und Mädchen-Beisitzer, einen Junioren-Beisitzer und einen Jungfunktionär-Beisitzer (seit 2021) gibt. 
Mit der Reform und Einführung der Spruchkammern vollzog der SWFV aufgrund der Loslösung von den jeweiligen Ausschüssen auf Kreis- und Verbandsebene und der Besetzung mit unabhängigen Sportrichtern einen großen Schritt in Sachen Gewaltenteilung. Jedoch wurde eine völlige Ablösung der Sportgerichtsbarkeit von den Staffelleitern nicht forciert, da sich das historisch bestehende Einzelrichtersystem im SWFV bisher bewährt hat. 
Im Zuge dieser Reform und dem Ziel, die Spruchkammern vermehrt mit Personen mit juristischer Ausbildung zu bestücken, gewann der SWFV viele neue ehrenamtliche Mitarbeiter aus allen Kreisen des Verbandsgebietes. Überwiegend Rechtsanwälte, aber auch Staatsanwälte, Richter und Polizisten mit Fußballaffinität wurden von den Kreisen benannt und erfolgreich für die SWFV-Sportgerichtsbarkeit gewonnen.

 

Im Jahr 2021 wurde die Verbandsgerichtsbarkeit um das Kontrollgremium und den Verbandsrechtsbeauftragten erweitert. 
Das Kontrollgremium ist bei Beschwerden gegen Beschlüsse von Verbandsfachausschüssen sowie gegen Verwaltungsentscheide und Spielrechtserteilungen der Geschäftsstelle zuständig, für welche bisher das Präsidium des SWFV zuständig war und nun von einem unabhängigen Rechtssprechungsorgan im Rahmen der Satzung und Ordnungen behandelt werden.
Der Verbandsrechtsbeauftragte überwacht die Einhaltung der Satzung und Ordnungen des Verbandes, der Anti-Doping-Richtlinien, der allgemein verbindlichen Vorschriften des DFB und der DFB-Ausbildungsordnung. Weiterhin überprüft er die Entscheidungen der Sportgerichte und Einzelrichter auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen und hat ein gesondertes Berufungsrecht.

 

Die SWFV-Sportrichter treffen sich regelmäßig zu Infoveranstaltungen zur internen Fortbildung und dem allgemeinen gemeinsamen Austausch.

 

Tagung der SWFV-Sportrichter*innen in der Sportschule Edenkoben im Januar 2023