SWFV-Sportgerichtsbarkeit: 18. Infoveranstaltung in Edenkoben

16.01.2023
Bereich
SWFV-Sportgerichtsbarkeit

In der Sportschule in Edenkoben fand die 18. Infoveranstaltung der Sportrichter im Südwestdeutschen Fußballverband statt. Im Vordergrund dieser Tagung stand der Austausch und die interne Fortbildung der Richterinnen und Richter.

Die Eröffnung und Begrüßung übernahmen der Vizepräsident für Recht Thomas Bergmann und der Vorsitzende des Verbandsgericht, Dr. Matthias Weidemann, welche mit einleitenden Worten und einem kurzen Rückblick auf die Sportgerichtsbarkeit im SWFV in der „Nicht-Versammlungs-Zeit“, während der Hochphase der Corona-Pandemie, eingingen. Besonders wurden der Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz sowie die beiden Ehrenmitglieder des SWFV Hans E. Lorenz und Hartmut Emrich begrüßt.

Dr. Matthias Weidemann stellt dem Plenum die neugeschaffenen Verbandsorgane des Kontrollgremiums mit dem Vorsitzenden Folkmar Broszukat und dem Verbandsrechtsbeauftragten Jürgen Schäfer vor. Das Kontrollgremium ist bei Beschwerden gegen Beschlüsse von Verbandsfachausschüssen sowie gegen Verwaltungsentscheide und Spielrechtserteilungen der Geschäftsstelle zuständig. Der Verbandsrechtsbeauftragte überwacht die Einhaltung der Satzung und Ordnungen des Verbandes, der Anti-Doping-Richtlinien, der allgemein verbindlichen Vorschriften des DFB und der DFB-Ausbildungsordnung. Hinzu überprüft er die Entscheidungen der Sportgerichte und Einzelrichter auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen und hat ein gesondertes Berufungsrecht.

Gastvortrag von Hans E. Lorenz

Anschließend referierte der ehemalige Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und aktuelles Mitglied bei der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA Hans E. Lorenz, mit einem Gastvortrag über seine Tätigkeit in den beiden Gremien und ging auf die Unterschiede und die Nuancen der Sportgerichtsbarkeit auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene ein.

Dr. Matthias Weidemann berichtete über den höchstrichterlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs (Nr. 201/2021 Beschluss vom 4. November 2021 - I ZB 54/20) zur verschuldensunabhängigen Haftung der Vereine für das Verhalten seiner Anhänger bei Heim- und Auswärtsspielen.

Allgemeiner Erfahrungsaustausch

Danach fand ein reger allgemeiner Erfahrungsaustausch mit allen anwesenden Sportrichtern statt. Unter anderem wurde über die Beweisregeln nach § 33 Rechts- und Verfahrensordnung in Bezug auf Wertung der Aussagen von Personen die mit einer Verbandsaufsicht vertraut wurden, den Umgang mit vermehrten Nichtantritten/Verzichten sowie über das Sonder-Berufungsrecht des Verbandsschiedsrichterausschusses gesprochen.

Der Verbandsgerichtsvorsitzende Dr. Matthias Weidemann stellte den Anwesenden eine Statistik zu den Verfahren der einzelnen Gebietsspruchkammern und der Verbandsspruchkammer der aktuellen und Saison 2021/2022 vor. Die Gebietsspruchkammer Vorderpfalz kam in der letzten Saison auf 394 Verfahren, welches mehr als 1 Verfahren pro Kalendertag darstellt.

Vizepräsident Thomas Bergmann lobte abschließend die durchweg hohe Qualität der Spruchkammern im Verbandsgebiet und bedankte sich bei allen Sportrichterinnen und Sportrichtern für deren großes ehrenamtliches Engagement.

 

Vizepräsident Thomas Bergmann, Vorsitzender Verbandsgericht Dr. Matthias Weidemann

SWFV-Ehrenmitglied Hans E. Lorenz, Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz, Vorsitzender Kontrollgremium Folkmar Broszukat