Sportbünde rufen Vereine zur Bestandsmeldung auf

27.01.2022
Bereich
Sportbund Rheinhessen und Sportbund Pfalz

Der Sportbund Rheinhessen und der Sportbund Pfalz rufen ihre Vereine dazu auf bis zum 31. Januar 2022 (Sportbund Rheinhessen) und 15.02.2022 (Sportbund Pfalz) ihre jährlichen Bestandsmeldungen abzugeben. Dabei sind alle Personen anzugeben, die Mitglied im Verein sind, geordnet nach Geburtsjahrgang und Fachverbandszugehörigkeit, wobei jedes Mitglied nur einem Fachverband zugeordnet werden kann.

 

Die jährliche Bestandsmeldung ist Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen, die die Sportbünde an die Vereine für lizensierte Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter zahlt. Mit der Bestandsmeldung müssen die Vereine auch einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes einreichen, der die Gemeinnützigkeit bestätigt. Zudem weist Sportbund-Rheinhessen-Geschäftsführer Thorsten Richter darauf hin, dass es Zuschüsse nur für Vereine gibt, die sich an die Mindestmitgliedsbeiträge halten. „Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre betragen diese vier Euro pro Monat, für Erwachsene sind es sechs Euro monatlich. Werden die Mindestsätze nicht erhoben, ist der Verein nicht zuschussfähig.“ Richter erinnert auch daran, die Vereinsadresse immer aktuell zu halten. „Das betrifft insbesondere die allgemeine E-Mail-Adresse des Vereins und die Kontaktdaten des Vorstands. Gerade nach einer Mitgliederversammlung sollten Änderungen direkt gemeldet werden.“

 

Bezuschussung von Übungsleitern und Trainern rückwirkend

Bei Übungsleitern und Trainern erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2021 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Konnten aufgrund der Pandemie weniger Stunden absolviert werden, ist dies in diesem Jahr dennoch bezuschussungsfähig.

 

Bei Vereinsmanagern wird unterschieden in hauptamtliche und nebenamtliche Tätigkeit. Die Bezuschussung erfolgt im Voraus für noch zu leistende Tätigkeiten im Jahr 2022. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager ist mit dem Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung einzureichen.

 

Bezuschussung von lizensierten Jugendleitern

Die Bezuschussung von lizensierten Jugendleitern erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2021. Pro Verein können zwei Jugendleiter bezuschusst werden, Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar einen dritten Jugendleiter angeben. Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse läuft in allen Fällen bis zum 31. März 2022. Voraussetzung für die Bezuschussung von Vereinsmitarbeitern ist, dass diese eine gültige DOSB-Lizenz besitzen.

 

Weitere Infos zur Bestandserhebung beim Sportbund Rheinhessen. (Frist 31.01.2022)

Weitere Infos zur Bestandserhebung beim Sportbund Pfalz. (Frist 15.02.2022)

 

Textauszug vom Sportbund Rheinhessen