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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

01. Sep 2021
Spielbetrieb
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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin. Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22

01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

10. Apr. 2021
Spielbetrieb
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

11. Juni 2020
Spielbetrieb
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

SWFV Meldungen

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Neue Umfrage: Deine Meinung zu Kapitänsregel und STOPP-Konzept?

Spielbetrieb

Deine Meinung ist gefragt. Wie bewertest Du die erste Saison mit dem DFB-STOPP-Konzept und der Kapitänsregel im Amateurfußball? Welche Erfahrungen hast Du gegebenenfalls selbst gemacht? Welchen Einfluss hat das Verhalten im Profibereich auf den Amateurfußball? In der neuen Umfrage des Amateurfußball-Barometers wollen wir es von Dir wissen.

 

Hier geht’s direkt zur Umfrage.

Wir wollen es wissen!

Die Umfrage richtet sich an alle Interessierten – egal ob Du Spieler*in, Trainer*in, Schiedsrichter*in, Ehrenamtler*in oder einfach nur Fan bist.

 

Das ist das Amateurfußball-Barometer

Gemeinsam mit der SLC Management GmbH und seinen 21 Landesverbänden führt der DFB im Amateurfußball-Barometer mehrfach im Jahr Umfragen zur wichtigen Themen der Basis durch. Mit Deiner Teilnahme kannst Du die Zukunft des Amateurfußballs aktiv mitgestalten. Mehr als 20.000 Menschen sind bereits im Barometer dabei.

 

Du kannst dich jederzeit hier registrieren und damit Bestandteil unseres Amateurfußball-Panels werden. Du erhältst dann immer aktiv eine Benachrichtigung, sobald eine neue Umfrage im Amateurfußball-Barometer startet.

 

Mehr Informationen und alle Ergebnisse der bisher durchgeführten Umfragen sind hier zu finden.

Spielbetrieb
Neue Umfrage: Deine Meinung zu Kapitänsregel und STOPP-Konzept?
Deine Meinung ist gefragt. Wie bewertest Du die erste Saison mit dem DFB-STOPP-Konzept und der Kapitänsregel im Amateurfußball? Welche Erfahrungen hast Du gegebenenfalls selbst gemacht? Welchen Einfluss hat das Verhalten im Profibereich auf den Amateurfußball? In der neuen Umfrage des Amateurfußball-Barometers wollen wir es von Dir wissen.   Hier g ...
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Neue Umfrage: Deine Meinung zu Kapitänsregel und STOPP-Konzept?

Spielbetrieb

Deine Meinung ist gefragt. Wie bewertest Du die erste Saison mit dem DFB-STOPP-Konzept und der Kapitänsregel im Amateurfußball? Welche Erfahrungen hast Du gegebenenfalls selbst gemacht? Welchen Einfluss hat das Verhalten im Profibereich auf den Amateurfußball? In der neuen Umfrage des Amateurfußball-Barometers wollen wir es von Dir wissen.

 

Hier geht’s direkt zur Umfrage.

Wir wollen es wissen!

Die Umfrage richtet sich an alle Interessierten – egal ob Du Spieler*in, Trainer*in, Schiedsrichter*in, Ehrenamtler*in oder einfach nur Fan bist.

 

Das ist das Amateurfußball-Barometer

Gemeinsam mit der SLC Management GmbH und seinen 21 Landesverbänden führt der DFB im Amateurfußball-Barometer mehrfach im Jahr Umfragen zur wichtigen Themen der Basis durch. Mit Deiner Teilnahme kannst Du die Zukunft des Amateurfußballs aktiv mitgestalten. Mehr als 20.000 Menschen sind bereits im Barometer dabei.

 

Du kannst dich jederzeit hier registrieren und damit Bestandteil unseres Amateurfußball-Panels werden. Du erhältst dann immer aktiv eine Benachrichtigung, sobald eine neue Umfrage im Amateurfußball-Barometer startet.

 

Mehr Informationen und alle Ergebnisse der bisher durchgeführten Umfragen sind hier zu finden.

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Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 in Dudenhofen

Spielbetrieb

Der Südwestdeutsche Fußballverband lädt herzlich zum Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 ein. Das Turnier findet am Samstag, den 26. Juli 2025, auf dem Sportgelände des FV Dudenhofen (Iggelheimer Straße 38, 67373 Dudenhofen) statt. Turnierstart ist um 13:00 Uhr, die Eröffnung erfolgt um 12:45 Uhr.

 

Am Wettbewerb nehmen vier Teams teil

  • FV Dudenhofen (Meister Verbandsliga Südwest)
  • TSV 1881 Gau-Odernheim (Vize-Meister Verbandsliga Südwest)
  • FC Cosmos Koblenz (Meister Rheinlandliga)
  • SG 2000 Mülheim-Kärlich (Vize-Meister Rheinlandliga)

 

Der Spielmodus sieht Halbfinals, ein Spiel um Platz 3 und ein Finale vor. Jedes Spiel dauert 1 x 45 Minuten, bei einem Unentschieden folgt unmittelbar ein Elfmeterschießen. Gespielt wird voraussichtlich auf Naturrasen.

 

Geplanter Ablauf:

  • 12:45 Uhr – Eröffnung & Begrüßung
  • 13:00 Uhr – Halbfinale 1 (FV Dudenhofen vs. SG 2000 Mülheim-Kärlich)
  • 14:00 Uhr – Halbfinale 2 (FC Cosmos Koblenz vs. TSV 1881 Gau-Odernheim)
  • 15:15 Uhr – Spiel um Platz 3
  • 16:15 Uhr – Finale
  • Anschließend – Siegerehrung

 

Der Eintritt zum Turnier beträgt 3 € – dieser wird einem sozialen Zweck gespendet. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir wünschen viel Spaß beim Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 in Dudenhofen.

Spielbetrieb
Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 in Dudenhofen
Der Südwestdeutsche Fußballverband lädt herzlich zum Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 ein. Das Turnier findet am Samstag, den 26. Juli 2025, auf dem Sportgelände des FV Dudenhofen (Iggelheimer Straße 38, 67373 Dudenhofen) statt. Turnierstart ist um 13:00 Uhr, die Eröffnung erfolgt um 12:45 Uhr.   Am Wettbewerb nehmen vier Teams teil FV ...
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Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 in Dudenhofen

Spielbetrieb

Der Südwestdeutsche Fußballverband lädt herzlich zum Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 ein. Das Turnier findet am Samstag, den 26. Juli 2025, auf dem Sportgelände des FV Dudenhofen (Iggelheimer Straße 38, 67373 Dudenhofen) statt. Turnierstart ist um 13:00 Uhr, die Eröffnung erfolgt um 12:45 Uhr.

 

Am Wettbewerb nehmen vier Teams teil

  • FV Dudenhofen (Meister Verbandsliga Südwest)
  • TSV 1881 Gau-Odernheim (Vize-Meister Verbandsliga Südwest)
  • FC Cosmos Koblenz (Meister Rheinlandliga)
  • SG 2000 Mülheim-Kärlich (Vize-Meister Rheinlandliga)

 

Der Spielmodus sieht Halbfinals, ein Spiel um Platz 3 und ein Finale vor. Jedes Spiel dauert 1 x 45 Minuten, bei einem Unentschieden folgt unmittelbar ein Elfmeterschießen. Gespielt wird voraussichtlich auf Naturrasen.

 

Geplanter Ablauf:

  • 12:45 Uhr – Eröffnung & Begrüßung
  • 13:00 Uhr – Halbfinale 1 (FV Dudenhofen vs. SG 2000 Mülheim-Kärlich)
  • 14:00 Uhr – Halbfinale 2 (FC Cosmos Koblenz vs. TSV 1881 Gau-Odernheim)
  • 15:15 Uhr – Spiel um Platz 3
  • 16:15 Uhr – Finale
  • Anschließend – Siegerehrung

 

Der Eintritt zum Turnier beträgt 3 € – dieser wird einem sozialen Zweck gespendet. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir wünschen viel Spaß beim Lotto-Rheinland-Pfalz-Cup 2025/26 in Dudenhofen.

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Stellenausschreibung: BA-Student Sportökonomie

Sonstiges

Der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) bietet zum 01. Dezember 2025 einen dualen Studienplatz zum Bachelor of Arts Sportökonomie in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement an.

 

Während deines Studiums (Studienorte: Köln oder Stuttgart) arbeitest du aktiv in unserer Geschäftsstelle in Edenkoben mit, übernimmst eigene Projekte und bekommst Einblicke in verschiedene Bereiche des organisierten Fußballs.

 

Was wir erwarten

  • Interesse an Sport & Fußball
  • Eigeninitiative, Organisationstalent und Teamgeist
  • Bereitschaft zu Abend- und Wochenendarbeit
  • Gute MS-Office-Kenntnisse und Führerschein Klasse B

 

Was wir bieten

  • Praxisnähe in einem engagierten Team
  • Ein attraktiver Arbeitsplatz in der Pfalz
  • Abwechslungsreiche Aufgaben mit Verantwortung

 

Bewerbung bis zum 15.08.2025 per Mail (PDF, max. 5 MB) an: Timo Hubachtimo.hubach@swfv.de (Telefon für Rückfragen: 06323 949 36 30)

 

Zur gesamten Stellenausschreibung im PDF Format

Sonstiges
Stellenausschreibung: BA-Student Sportökonomie
Der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) bietet zum 01. Dezember 2025 einen dualen Studienplatz zum Bachelor of Arts Sportökonomie in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement an.   Während deines Studiums (Studienorte: Köln oder Stuttgart) arbeitest du aktiv in unserer Geschäftsstelle in Edenkoben mit, ...
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Stellenausschreibung: BA-Student Sportökonomie

Sonstiges

Der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) bietet zum 01. Dezember 2025 einen dualen Studienplatz zum Bachelor of Arts Sportökonomie in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement an.

 

Während deines Studiums (Studienorte: Köln oder Stuttgart) arbeitest du aktiv in unserer Geschäftsstelle in Edenkoben mit, übernimmst eigene Projekte und bekommst Einblicke in verschiedene Bereiche des organisierten Fußballs.

 

Was wir erwarten

  • Interesse an Sport & Fußball
  • Eigeninitiative, Organisationstalent und Teamgeist
  • Bereitschaft zu Abend- und Wochenendarbeit
  • Gute MS-Office-Kenntnisse und Führerschein Klasse B

 

Was wir bieten

  • Praxisnähe in einem engagierten Team
  • Ein attraktiver Arbeitsplatz in der Pfalz
  • Abwechslungsreiche Aufgaben mit Verantwortung

 

Bewerbung bis zum 15.08.2025 per Mail (PDF, max. 5 MB) an: Timo Hubachtimo.hubach@swfv.de (Telefon für Rückfragen: 06323 949 36 30)

 

Zur gesamten Stellenausschreibung im PDF Format

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