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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

01. Sep 2021
Spielbetrieb
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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin. Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22

01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

10. Apr. 2021
Spielbetrieb
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

11. Juni 2020
Spielbetrieb
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

SWFV Meldungen

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Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball

Gesellschaftliche Verantwortung

Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).

 

Ziele der Fortbildung zum Thema Inklusionsfußball

Erwerb von Kompetenzen, um inklusive Fußballmannschaften aller Altersbereiche leiten/trainieren zu können. Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut und bieten umfangreiche Tipps und Hilfestellungen für die Führung und das Coaching von Inklusionsteams. Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. 

Zielgruppen

Aktuelle oder mögliche zukünftige Trainer*innen von Inklusionsmannschaften / Trainer*innen mit Interesse am Themenfeld Inklusion.

Inhalte

  • Inklusionsverständnis und Kennenlernen der Behinderungsformen
  • Erarbeitung von Trainingsabläufen im Inklusionsfußball
  • methodische Stellschrauben für Training mit Inklusionsmannschaften
  • Gelingensfaktoren für Inklusion im Fußball
  • Aufbau von inklusiven Vereinsstrukturen
  • Führung und Coaching von inklusiven Teams
  • rechtliche Aspekte des Inklusionsfußballs
  • Turnierformen mit inklusiven Fußballteams

Anrechnung Lizenzverlängerung

Die Fortbildung wird für C-Lizenz-Inhaber mit 20 LE und für B-Lizenz-Inhaber mit 5 LE angerechnet. 

Termine

Online-Phase im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 zuhause am PC/Laptop + Präsenz-Phase von Freitag, 02.08. um 17.00 Uhr bis Sonntag, 04.08.2024 um 12.00 Uhr an der Sportschule Edenkoben.

Lehrgangskosten und Anmeldung

Der Preis beträgt 110,- Euro für Online- und Präsenz-Phase, inkl. Übernachtung und Verpflegung in der Sportschule Edenkoben.

Hier der Anmeldelink zur Präsenz-Phase vom 02.08. – 04.08.2024 (zur Online-Phase vom 25.07. – 01.08.2024 wird man automatisch zugeordnet)
 

Gesellschaftliche Verantwortung
Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball
Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).   Ziele ...
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Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball

Gesellschaftliche Verantwortung

Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).

 

Ziele der Fortbildung zum Thema Inklusionsfußball

Erwerb von Kompetenzen, um inklusive Fußballmannschaften aller Altersbereiche leiten/trainieren zu können. Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut und bieten umfangreiche Tipps und Hilfestellungen für die Führung und das Coaching von Inklusionsteams. Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. 

Zielgruppen

Aktuelle oder mögliche zukünftige Trainer*innen von Inklusionsmannschaften / Trainer*innen mit Interesse am Themenfeld Inklusion.

Inhalte

  • Inklusionsverständnis und Kennenlernen der Behinderungsformen
  • Erarbeitung von Trainingsabläufen im Inklusionsfußball
  • methodische Stellschrauben für Training mit Inklusionsmannschaften
  • Gelingensfaktoren für Inklusion im Fußball
  • Aufbau von inklusiven Vereinsstrukturen
  • Führung und Coaching von inklusiven Teams
  • rechtliche Aspekte des Inklusionsfußballs
  • Turnierformen mit inklusiven Fußballteams

Anrechnung Lizenzverlängerung

Die Fortbildung wird für C-Lizenz-Inhaber mit 20 LE und für B-Lizenz-Inhaber mit 5 LE angerechnet. 

Termine

Online-Phase im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 zuhause am PC/Laptop + Präsenz-Phase von Freitag, 02.08. um 17.00 Uhr bis Sonntag, 04.08.2024 um 12.00 Uhr an der Sportschule Edenkoben.

Lehrgangskosten und Anmeldung

Der Preis beträgt 110,- Euro für Online- und Präsenz-Phase, inkl. Übernachtung und Verpflegung in der Sportschule Edenkoben.

Hier der Anmeldelink zur Präsenz-Phase vom 02.08. – 04.08.2024 (zur Online-Phase vom 25.07. – 01.08.2024 wird man automatisch zugeordnet)
 

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Thomas Bergmann neuer Präsident des SWFV

Ehrenamt

Am Samstag, 13.07.2024, fand der 25. ordentliche Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes unter dem Motto „Fußballzeit ist die beste Zeit“ in der Sportschule des SWFV in Edenkoben statt. 

 

Bergmann folgt auf Dr. Drewitz

Thomas Bergmann wurde von den Delegierten zum neuen Präsidenten des SWFV gewählt; teilgenommen haben Vertreter aus 161 Vereinen sowie ehrenamtliche Mitarbeiter aus den Kreisen des SWFV und zahlreiche Gäste aus Sport und Politik. Thomas Bergmann folgt auf Dr. Hans-Dieter Drewitz, der nach 14 Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Zuvor war er bereits von 1988 bis 2010 Vizepräsident des SWFV. Dr. Hans-Dieter Drewitz wurde zum Ehrenpräsidenten des SWFV ernannt.

 

Grußworte zu Beginn der Verbandstags sprachen Michael Ebling (Minister des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz), Ronny Zimmermann (1. Vizepräsident DFB), Jürgen Häfner (Geschäftsführer Lotto Rheinland-Pfalz) sowie Dietmar Seefeld (Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße) in Begleitung der Weinprinzessinnen Sarah Eid (Oberotterbach) und Joanne Stibig (Lustadt).

 

Neue Ehrenmitglieder für den SWFV

Zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden die langjährigen SWFV-Funktionäre Jürgen Veth, Bärbel Petzold, Rainald Kauer, Karl Schlimmer und Udo Schöneberger.

 

Mitglieder des SWFV-Präsidiums im Überblick

Als Mitglieder des Verbandspräsidiums wurden gewählt: Hans-Jörg Hoch (1. Vizepräsident), Lothar Renz (Vizepräsident) Dr. Matthias Weidemann (Vizepräsident), Axel Rolland (Vizepräsident), Dr. Uta Hein (Vorsitzende Verbandsgericht), Klaus Karl (Vorsitzender Spielausschuss), Dany Spindler (Vorsitzende des Verbandsfrauen- und Mädchenausschusses), Mathias Belzer (Vorsitzender des Breiten- und Freizeitsportausschusses), Olaf Paare (Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit), Jochen Schröter (Vorsitzender des Ausschusses für Qualifizierung) und Marc-Kevin Schaf (Vorsitzender des Ausschusses der jungen Generation). Bestätigt als Präsidiumsmitglieder wurden die zehn Kreisvorsitzenden des SWFV.

 

Weiterhin bestätigt wurden Jürgen Schäfer (Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses) und Thorsten Gerhard Braun (Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses).

 

 

Ehrenamt
Thomas Bergmann neuer Präsident des SWFV
Am Samstag, 13.07.2024, fand der 25. ordentliche Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes unter dem Motto „Fußballzeit ist die beste Zeit“ in der Sportschule des SWFV in Edenkoben statt.    Bergmann folgt auf Dr. Drewitz Thomas Bergmann wurde von den Delegierten zum neuen Präsidenten des SWFV gewählt; teilgenommen haben Vertreter aus 161 V ...
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Thomas Bergmann neuer Präsident des SWFV

Ehrenamt

Am Samstag, 13.07.2024, fand der 25. ordentliche Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes unter dem Motto „Fußballzeit ist die beste Zeit“ in der Sportschule des SWFV in Edenkoben statt. 

 

Bergmann folgt auf Dr. Drewitz

Thomas Bergmann wurde von den Delegierten zum neuen Präsidenten des SWFV gewählt; teilgenommen haben Vertreter aus 161 Vereinen sowie ehrenamtliche Mitarbeiter aus den Kreisen des SWFV und zahlreiche Gäste aus Sport und Politik. Thomas Bergmann folgt auf Dr. Hans-Dieter Drewitz, der nach 14 Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Zuvor war er bereits von 1988 bis 2010 Vizepräsident des SWFV. Dr. Hans-Dieter Drewitz wurde zum Ehrenpräsidenten des SWFV ernannt.

 

Grußworte zu Beginn der Verbandstags sprachen Michael Ebling (Minister des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz), Ronny Zimmermann (1. Vizepräsident DFB), Jürgen Häfner (Geschäftsführer Lotto Rheinland-Pfalz) sowie Dietmar Seefeld (Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße) in Begleitung der Weinprinzessinnen Sarah Eid (Oberotterbach) und Joanne Stibig (Lustadt).

 

Neue Ehrenmitglieder für den SWFV

Zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden die langjährigen SWFV-Funktionäre Jürgen Veth, Bärbel Petzold, Rainald Kauer, Karl Schlimmer und Udo Schöneberger.

 

Mitglieder des SWFV-Präsidiums im Überblick

Als Mitglieder des Verbandspräsidiums wurden gewählt: Hans-Jörg Hoch (1. Vizepräsident), Lothar Renz (Vizepräsident) Dr. Matthias Weidemann (Vizepräsident), Axel Rolland (Vizepräsident), Dr. Uta Hein (Vorsitzende Verbandsgericht), Klaus Karl (Vorsitzender Spielausschuss), Dany Spindler (Vorsitzende des Verbandsfrauen- und Mädchenausschusses), Mathias Belzer (Vorsitzender des Breiten- und Freizeitsportausschusses), Olaf Paare (Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit), Jochen Schröter (Vorsitzender des Ausschusses für Qualifizierung) und Marc-Kevin Schaf (Vorsitzender des Ausschusses der jungen Generation). Bestätigt als Präsidiumsmitglieder wurden die zehn Kreisvorsitzenden des SWFV.

 

Weiterhin bestätigt wurden Jürgen Schäfer (Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses) und Thorsten Gerhard Braun (Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses).

 

 

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Hinweise zum SWFV-Verbandstag

Sonstiges

Am Samstag, 13.07.2024 findet der SWFV-Verbandstag in der Sportschule Edenkoben statt. Beginn des Verbandstages ist 10:00 Uhr. Bitte beachten Sie bei der Anreise, dass die Parkplätze an der Sportschule und Geschäftsstelle belegt sein werden und nicht zur Verfügung stehen. Es bieten sich folgende Parkmöglichkeiten in der Umgebung (in der beigefügten Karte mit 1 bis 5 durchnummeriert):

Parkplätze rund um die Sportschule Edenkoben

1) Parkplatz alla hopp!-Anlage, Villastr. 2, 67480 Edenkoben*

2) Parkplätze Auffahrt Villastraße, rechts an der Seite

3) Parkplätze Abfahrt Villastraße, rechts an der Seite

4) Parkplatz Edenkoben (direkt links nach Abfahrt zu Rhodt unter Rietburg)

5) Parkplatz, Theresienstr. 65, 76835 Rhodt unter Rietburg**

 

**Bitte planen Sie entsprechend Zeit für den Fußweg (zum Teil bis zu 20 min) ein. Vielen Dank!

 

* Ergänzend dazu werden wir Shuttle-Service ab dem Parkplatz alla hopp!-Anlage, Villastr. 2, 67480 Edenkoben anbieten. Im 5-Minuten-Takt werden wir am Samstag, 13.07.2024 von 08.45 - 09.30 Uhr mit unseren beiden 8-Sitzer-Bussen diesen Parkplatz anfahren und Besucher zu unserer Sportschule fahren. Dieser Service ist natürlich kostenfrei. 

Sonstiges
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Am Samstag, 13.07.2024 findet der SWFV-Verbandstag in der Sportschule Edenkoben statt. Beginn des Verbandstages ist 10:00 Uhr. Bitte beachten Sie bei der Anreise, dass die Parkplätze an der Sportschule und Geschäftsstelle belegt sein werden und nicht zur Verfügung stehen. Es bieten sich folgende Parkmöglichkeiten in der Umgebung (in der beigefügten ...
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Hinweise zum SWFV-Verbandstag

Sonstiges

Am Samstag, 13.07.2024 findet der SWFV-Verbandstag in der Sportschule Edenkoben statt. Beginn des Verbandstages ist 10:00 Uhr. Bitte beachten Sie bei der Anreise, dass die Parkplätze an der Sportschule und Geschäftsstelle belegt sein werden und nicht zur Verfügung stehen. Es bieten sich folgende Parkmöglichkeiten in der Umgebung (in der beigefügten Karte mit 1 bis 5 durchnummeriert):

Parkplätze rund um die Sportschule Edenkoben

1) Parkplatz alla hopp!-Anlage, Villastr. 2, 67480 Edenkoben*

2) Parkplätze Auffahrt Villastraße, rechts an der Seite

3) Parkplätze Abfahrt Villastraße, rechts an der Seite

4) Parkplatz Edenkoben (direkt links nach Abfahrt zu Rhodt unter Rietburg)

5) Parkplatz, Theresienstr. 65, 76835 Rhodt unter Rietburg**

 

**Bitte planen Sie entsprechend Zeit für den Fußweg (zum Teil bis zu 20 min) ein. Vielen Dank!

 

* Ergänzend dazu werden wir Shuttle-Service ab dem Parkplatz alla hopp!-Anlage, Villastr. 2, 67480 Edenkoben anbieten. Im 5-Minuten-Takt werden wir am Samstag, 13.07.2024 von 08.45 - 09.30 Uhr mit unseren beiden 8-Sitzer-Bussen diesen Parkplatz anfahren und Besucher zu unserer Sportschule fahren. Dieser Service ist natürlich kostenfrei. 

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