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- Spielbetrieb
- Qualifizierung
- Soziales
- Service
Gebietsspruchkammer Nahe
Sascha Michael Keßler
Voristzender

Sascha Michael Keßler
Jörg Schneider
Stellv. Vorsitzender

Jörg Schneider
Anja Klein
Beisitzerin

Anja Klein
Olaf Paare
Beisitzer

Elke Pankatz
Beisitzerin

Elke Pankatz
Mario Schwarz
Beisitzer

Mario Schwarz
Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß § 14 Nr. 4 b) und c) SWFV-Satzung
Die Gebietsspruchkammer Nahe ist umfassend zuständig für folgende Angelegenheiten des Männer-, Frauen- und Jugendfußballs bis zur A-Klasse in ihrem Gebiet Nahe mit den Kreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach:
a) Ausschreitungen bei Spielen und allen unmittelbar damit zusammenhängenden Verfehlungen sowie bei Spielabbrüchen mit Ausnahme von witterungsbedingten Abbrüchen;
b) Proteste und die in ihre Zuständigkeit fallenden Berufungen;
c) Anträge zum Präsidium auf Ausschluss aus dem Verband;
d) Verlusterklärungen von Pflichtspielen mit Ausnahme der Reservespiele sowie für die Abmeldung von Mannschaften;
e) Entscheidungen nach §§ 12, 13 und 14 Strafordnung;
f) Verfahren, in denen eine Sperre von mehr als 6 Wochen/6 Spielen Dauer zu erwarten ist;
g) Verfahren gegen Schiedsrichter, in denen eine Sperre zu erwarten ist;
h) einstweilige Maßnahmen gemäß § 16 der Rechts- und Verfahrensordnung;
i) Verstöße gegen § 6 Nummer 2 und § 7 der Spielordnung;
j) Angelegenheiten auf Grundlage von § 23 b Nummer 3 und 4 der Spielordnung (Teilnahmevereinbarung für den Verbandspokal);
k) Entscheidungen nach § 6 Nummer 5 bis 6 der Strafordnung (Tätlichkeit und Bedrohung gegen Schiedsrichter).
Darüber hinaus ist die Gebietsspruchkammer die Berufungsinstanz für alle Urteile des Einzelrichters der Kreise Birkenfeld und Bad Kreuznach.
Örtlich zuständig ist die Gebietsspruchkammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Verein seinen Sitz hat, welcher entweder selbst beschuldigt ist oder welchem eine beschuldigte Einzelperson angehört.