Inklusion - Antrag auf Rückstufung der Jahrgangsklasse

14.12.2023

Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung ist auch im Amateurfußball ein wichtiges Thema. Um möglichst allen Junior*innen die gleiche Chance auf Teilhabe zu gewährleisten, hat die Kommission für Inklusion des SWFV einen Antrag auf Rückstufung der Jahrgangsklasse erarbeitet. 

 

Antrag und (fach-)ärztliches Attest notwendig

Beim Südwestdeutschen Fußballverband ist es möglich, dass mit einem (fach-)ärztlichen Attest der Spieler oder die Spielerin Jahrgangsklassen zurück gestuft werden kann. Inklusiv bedeutet das, dass Juniorinnen und Junioren, die dem fußballspezifischen Entwicklungsstand ihrer Altersklasse nicht entsprechen, können unter folgenden Voraussetzungen in der nächst niedrigeren oder in Ausnahmefällen in den beiden nächst niedrigeren Altersklassen eine Spielberechtigung erlangen:

  • Antrag des Vereins unter Beifügung der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei der Geschäftsstelle,
  • Vorlage eines Attests oder medizinischen Gutachtens, ausgestellt durch den behandelnden (Kinder-)Arzt, in dem eine erhebliche fußballspezifische Retardierung bestätigt wird,
  • Sollte die Unterschreitung einer Altersklasse, unter Betrachtung der körperlichen und geistigen Voraussetzungen, nicht ausreichen, bedarf es des beschriebenen Antrags und eines entsprechenden ärztlichen Attests oder Gutachtens, welches eine Spielberechtigung in den beiden nächst niedrigeren Altersklassen medizinisch rechtfertigt.

 

Die Spielberechtigung kann nur für die unterste Spielklassenebene und für die Dauer einer Spielzeit erteilt werden. Über den Antrag entscheidet der für den Spielbetrieb zuständige Fachausschuss nach Anhörung und Empfehlung der vom Präsidium zu berufenden Prüfkommission Inklusion. Bei erkennbar veränderten medizinischen Voraussetzungen kann ein Widerruf durch den zuständigen Fachausschuss nach Empfehlung der Prüfkommission erfolgen.

 

Hier geht es zum "Antrag auf Rückstufung der Jahrgangsklasse im Fußball nach §8, Abs. 5 Jugendordnung SWFV"