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Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
01. Sep 2021
Spielbetrieb
Leitfaden Saison 2021/22
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Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22
01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
10. Apr. 2021
Spielbetrieb
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
11. Juni 2020
Spielbetrieb
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
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"Alkoholfrei Sport genießen" Aktionsbox bestellen und gewinnen
Gesellschaftliche Verantwortung

Das Aktionsbündnis "Alkoholfrei Sport genießen“ des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet jedem Verein die Chance, aktiv ein Zeichen für Gesundheit und Verantwortung zu setzen – und dabei 3x300 Euro als Derbystar-Gutschein zu gewinnen.
Alles was ihr dafür machen müsst, ist im Aktionszeitraum (01.02.2025 - 30.04.2025) eine Aktionsbox zu bestellen und eine Veranstaltung unter das Motto "Alkoholfrei Sport genießen" zu stellen. Macht mit und gewinnt mit ein bisschen Glück einen Gutschein von unserem Partner Derbystar. Dabei ist das Bestelldatum der Aktionsbox, nicht das tatsächliche Veranstaltungsdatum für die Teilnahme an der gemeinsamen Verlosungsaktion des Südwestdeutschen Fußballverbands und der BIÖG ausschlaggebend.
Macht mit und gewinnt 3 x 300 Euro Derbystar-Gutscheine
Es ist für euren Verein ganz einfach, bei der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ mitzumachen. Hier könnt ihr die kostenlose Aktionsbox bestellen und einen Tag, ein Wochenende oder eine ganze Woche in eurem Verein unter das Motto „Alkoholfrei Sport genießen“ stellen. In der Ideenbörse von "Alkoholfrei Sport genießen" findet ihr viele Beispiele und Tipps!
Die Aktionsbox "Alkoholfrei Sport genießen“ enthält hilfreiche Materialien, mit denen die geplanten Aktivitäten zu einer alkoholfreien Sportveranstaltung erfolgreich umgesetzt werden kann. Es gibt viele Möglichkeiten, ein wirkungsvolles Signal zu setzen und Ihre Verantwortung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen zu betonen.
Was ist die Initiative "Alkoholfrei Sport genießen"?
Die Initiative "Alkoholfrei Sport genießen" ist eine Kampagne, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ins Leben gerufen wurde. Sie setzt sich dafür ein, den Konsum von Alkohol im Umfeld des Sports zu reduzieren und das Bewusstsein für einen gesunden, alkoholfreien Lebensstil zu stärken.
Ziele der Initiative "Alkoholfrei Sport genießen"
- Förderung eines gesunden Lebensstils: Die Kampagne ermutigt Menschen, vor, während und nach sportlichen Aktivitäten auf Alkohol zu verzichten.
- Bewusstseinsbildung: Sie thematisiert die Risiken von Alkohol und zeigt, wie dieser die Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinträchtigen kann.
- Vorbildfunktion im Sport: Besonders im Jugend- und Breitensport sollen Vereine und Funktionäre eine Vorbildrolle übernehmen, indem sie alkoholfreie Alternativen anbieten und konsumieren.
Hier könnt ihr die Aktionsbox bestellen!
Alle Vereine, die bei der gemeinsamem Verlosungsaktion teilnehmen und dazu eine Aktionsbox bestellen, erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten vom "Alkoholfrei Sport genießen“-Serviceteam dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V. zur Gewinnübermittlung mitgeteilt werden dürfen.
Bild: © Carsten Kobow
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"Alkoholfrei Sport genießen" Aktionsbox bestellen und gewinnen
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Das Aktionsbündnis "Alkoholfrei Sport genießen“ des Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet jedem Verein die Chance, aktiv ein Zeichen für Gesundheit und Verantwortung zu setzen – und dabei 3x300 Euro als Derbystar-Gutschein zu gewinnen.
Alles was ihr dafür machen müsst, ist im Aktionszeitraum (01.02.2025 - 30.04.2025) eine Aktionsbox zu bestellen und eine Veranstaltung unter das Motto "Alkoholfrei Sport genießen" zu stellen. Macht mit und gewinnt mit ein bisschen Glück einen Gutschein von unserem Partner Derbystar. Dabei ist das Bestelldatum der Aktionsbox, nicht das tatsächliche Veranstaltungsdatum für die Teilnahme an der gemeinsamen Verlosungsaktion des Südwestdeutschen Fußballverbands und der BIÖG ausschlaggebend.
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Was ist die Initiative "Alkoholfrei Sport genießen"?
Die Initiative "Alkoholfrei Sport genießen" ist eine Kampagne, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ins Leben gerufen wurde. Sie setzt sich dafür ein, den Konsum von Alkohol im Umfeld des Sports zu reduzieren und das Bewusstsein für einen gesunden, alkoholfreien Lebensstil zu stärken.
Ziele der Initiative "Alkoholfrei Sport genießen"
- Förderung eines gesunden Lebensstils: Die Kampagne ermutigt Menschen, vor, während und nach sportlichen Aktivitäten auf Alkohol zu verzichten.
- Bewusstseinsbildung: Sie thematisiert die Risiken von Alkohol und zeigt, wie dieser die Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinträchtigen kann.
- Vorbildfunktion im Sport: Besonders im Jugend- und Breitensport sollen Vereine und Funktionäre eine Vorbildrolle übernehmen, indem sie alkoholfreie Alternativen anbieten und konsumieren.
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Alle Vereine, die bei der gemeinsamem Verlosungsaktion teilnehmen und dazu eine Aktionsbox bestellen, erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten vom "Alkoholfrei Sport genießen“-Serviceteam dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V. zur Gewinnübermittlung mitgeteilt werden dürfen.
Bild: © Carsten Kobow

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Trainingsphilosophie Deutschland live auf dem Betzenberg
Qualifizierung

Am vergangenen Mittwoch 02.04.2025 war der Betzenberg Schauplatz einer ganz besonderen Veranstaltung: Hannes Wolf, DFB-Direktor für Nachwuchs, Training und Entwicklung, stellte die Trainingsphilosophie Deutschland in Kaiserslautern vor – und das vor beeindruckender Kulisse mit mehr als 400 Teilnehmenden aus der Fußballszene.
Erst Theorie, dann direkt auf den Platz
Das Event begann mit einem ausführlichen Theorieteil, in dem Hannes Wolf sowie die beiden Ex-Profis Hanno Balitsch und Lars Stindel die zentralen Leitlinien und Ideen hinter der neuen Ausbildungsphilosophie des DFB präsentierte. Praxisnah, leidenschaftlich und mit vielen Beispielen ausgestattet, erhielten die Anwesenden wertvolle Einblicke in moderne Trainingsmethoden und die langfristige Entwicklung junger Talente.
Im Anschluss ging es auf den Platz: Die U12 des 1. FC Kaiserslautern diente als Probandenteam für die praktische Umsetzung der vorgestellten Inhalte. Direkt anwendbare Trainingsformen und altersgerechte Spielformen sorgten für viele neue Impulse bei den Zuschauenden – von Trainerinnen über Nachwuchsverantwortliche bis hin zu Vereinsvertreterinnen aus der gesamten Region.
Danke an den 1. FC Kaiserslautern
Ein herzliches Dankeschön gilt dem 1. FC Kaiserslautern für die hervorragende Organisation und Gastfreundschaft. Der Betzenberg war einmal mehr ein Ort für Leidenschaft, Entwicklung und Gemeinschaft.
Fazit: Ein rundum gelungenes Event, das zeigt, wie wichtig Austausch, Fortbildung und gemeinsames Weiterdenken für den deutschen Fußball sind.
Impressionen
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Am vergangenen Mittwoch 02.04.2025 war der Betzenberg Schauplatz einer ganz besonderen Veranstaltung: Hannes Wolf, DFB-Direktor für Nachwuchs, Training und Entwicklung, stellte die Trainingsphilosophie Deutschland in Kaiserslautern vor – und das vor beeindruckender Kulisse mit mehr als 400 Teilnehmenden aus der Fußballszene.
Erst Theorie, dann ...
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Trainingsphilosophie Deutschland live auf dem Betzenberg
Qualifizierung

Am vergangenen Mittwoch 02.04.2025 war der Betzenberg Schauplatz einer ganz besonderen Veranstaltung: Hannes Wolf, DFB-Direktor für Nachwuchs, Training und Entwicklung, stellte die Trainingsphilosophie Deutschland in Kaiserslautern vor – und das vor beeindruckender Kulisse mit mehr als 400 Teilnehmenden aus der Fußballszene.
Erst Theorie, dann direkt auf den Platz
Das Event begann mit einem ausführlichen Theorieteil, in dem Hannes Wolf sowie die beiden Ex-Profis Hanno Balitsch und Lars Stindel die zentralen Leitlinien und Ideen hinter der neuen Ausbildungsphilosophie des DFB präsentierte. Praxisnah, leidenschaftlich und mit vielen Beispielen ausgestattet, erhielten die Anwesenden wertvolle Einblicke in moderne Trainingsmethoden und die langfristige Entwicklung junger Talente.
Im Anschluss ging es auf den Platz: Die U12 des 1. FC Kaiserslautern diente als Probandenteam für die praktische Umsetzung der vorgestellten Inhalte. Direkt anwendbare Trainingsformen und altersgerechte Spielformen sorgten für viele neue Impulse bei den Zuschauenden – von Trainerinnen über Nachwuchsverantwortliche bis hin zu Vereinsvertreterinnen aus der gesamten Region.
Danke an den 1. FC Kaiserslautern
Ein herzliches Dankeschön gilt dem 1. FC Kaiserslautern für die hervorragende Organisation und Gastfreundschaft. Der Betzenberg war einmal mehr ein Ort für Leidenschaft, Entwicklung und Gemeinschaft.
Fazit: Ein rundum gelungenes Event, das zeigt, wie wichtig Austausch, Fortbildung und gemeinsames Weiterdenken für den deutschen Fußball sind.
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Testet den neuen Brillant TT – Der beste DERBYSTAR-Trainingsball aller Zeiten! Ab sofort haben 100 Amateurvereine die exklusive Chance, den brandneuen Brillant TT kostenfrei im Training zu testen!
Was macht den Brillant TT so besonders?
Der neue Brillant TT vereint bewährte Spieleigenschaften mit innovativer Technologie und bietet maximale ...
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SWFV-Partner: Testet den neuen Brilliant TT von Derbystar
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Testet den neuen Brillant TT – Der beste DERBYSTAR-Trainingsball aller Zeiten! Ab sofort haben 100 Amateurvereine die exklusive Chance, den brandneuen Brillant TT kostenfrei im Training zu testen!
Was macht den Brillant TT so besonders?
Der neue Brillant TT vereint bewährte Spieleigenschaften mit innovativer Technologie und bietet maximale Langlebigkeit, optimalen Touch und minimale Luftverluste dank umwickelter Performance-Blase. Die Dual Bonded Methode – genäht, geklebt und versiegelt – macht ihn zum strapazierfähigsten DERBYSTAR-Trainingsball aller Zeiten. Unser Ziel: Das beste Trainingserlebnis für alle Amateurteams!
Jetzt bewerben und eine Testbox sichern!
Vom 31. März bis 21. April 2025 können sich Amateurvereine für eine kostenfreie Brillant TT-Testbox bewerben. Die Box enthält:
1x Ballsack mit Brilliant TT Bällen
So seid ihr dabei:
Bewerbt euch unter https://www.derbystar.de/pages/brillant-tt-balltest und testet den Brillant TT im Vereinstraining!
Wir freuen uns, wenn ihr diese Aktion unterstützt und den neuen Brillant TT selbst ausprobiert!