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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

01. Sep 2021
Spielbetrieb
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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin. Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22

01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

10. Apr. 2021
Spielbetrieb
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

11. Juni 2020
Spielbetrieb
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

SWFV Meldungen

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Pflege der Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen

Sonstiges

Im Zeitraum vom 01.02.2025 bis 28.02.2025 wird eine verbandsweite Stammdatenabfrage durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen auf dem aktuellen Stand sind.

 

Vereinsvertreter sind daher gebeten, die Stammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Nach der Durchsicht und Aktualisierung der Daten sollte bis spätestens 28.02.2025 die Bestätigung der Durchsicht und der vorgenommenen Änderungen über den Button „Aktuelle Stammdaten abgeben“ im Bereich des DFBnet Vereinsmeldebogens / Vereinsadressen erfolgen.

 

Schulungsvideos zur Stammdatenpflege

Nützliche Informationen, Schulungsvideos und das Handbuch zum Vereinsmeldebogen findet ihr unter: https://www.swfv.de/Service/DFBnet/Vereinsmeldebogen

 

Für die Unterstützung und Kooperation wird im Voraus gedankt. Bleiben Sie gesund!

Sonstiges
Pflege der Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen
Im Zeitraum vom 01.02.2025 bis 28.02.2025 wird eine verbandsweite Stammdatenabfrage durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen auf dem aktuellen Stand sind.   Vereinsvertreter sind daher gebeten, die Stammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ...
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Pflege der Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen

Sonstiges

Im Zeitraum vom 01.02.2025 bis 28.02.2025 wird eine verbandsweite Stammdatenabfrage durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass die Vereinsstammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen auf dem aktuellen Stand sind.

 

Vereinsvertreter sind daher gebeten, die Stammdaten im DFBnet Vereinsmeldebogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Nach der Durchsicht und Aktualisierung der Daten sollte bis spätestens 28.02.2025 die Bestätigung der Durchsicht und der vorgenommenen Änderungen über den Button „Aktuelle Stammdaten abgeben“ im Bereich des DFBnet Vereinsmeldebogens / Vereinsadressen erfolgen.

 

Schulungsvideos zur Stammdatenpflege

Nützliche Informationen, Schulungsvideos und das Handbuch zum Vereinsmeldebogen findet ihr unter: https://www.swfv.de/Service/DFBnet/Vereinsmeldebogen

 

Für die Unterstützung und Kooperation wird im Voraus gedankt. Bleiben Sie gesund!

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Fit fürs Leben: Herzgesundheitstag gemeinsam mit der IKK Südwest

Gesellschaftliche Verantwortung
Herzgesundheitstag des SWFV mit IKK Südwest

Gemeinsam mit der IKK Südwest laden wir Euch herzlich zum Herzgesundheitstag 2.0 ein, der am Samstag, den 22. Februar 2025, von 14:00 bis 18:00 Uhr im Fritz-Walter-Stadion (Pfalzräume in der FCK-Ebene 1900) stattfindet. 

 

Warum teilnehmen?

Herzgesundheit ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen. Auch in jungen Jahren ist es wichtig, auf das Herz zu achten und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Ein gesunder Lebensstil mit regelmäßiger Bewegung, ausgewogener Ernährung und Stressbewältigung kann das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich reduzieren.

 

Programmübersicht

  • 14:00 Uhr: Begrüßung durch Tobias Frey (Vorstand des 1. FC Kaiserslautern) und Herrn Schilling (Vorstand IKK Südwest)
  • 14:15 - 14:45 Uhr: Vortrag der IKK Südwest
  • 14:45 - 15:30 Uhr: Vortrag des DRK mit praktischer Demonstration und Erfahrungsbericht von Adele Tenz
  • 15:30 - 16:15 Uhr: Pause mit Gelegenheit zu Herzdruckmassagen und Gesprächen
  • 16:15 - 17:00 Uhr: Vortrag von Herrn Prof. Dr. med. David Pop
  • 17:00 - 18:00 Uhr: Zeit für Herzdruckmassagen, Messungen und Networking

 

Highlights

  • Praktische Übungen: Lernt lebensrettende Herzdruckmassagen und wendet sie an.
  • Gesundheitschecks: Nutzt die Möglichkeit, Eure Herzgesundheit überprüfen zu lassen.
  • Networking: Tauscht Euch mit Experten und anderen Vereinsvertretern aus.

 

Anmeldung

Bitte meldet Euch bis zum 12. Februar 2025 über das Forms-Formular an: https://forms.office.com/e/FY07kSvLzm
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sichert Euch daher frühzeitig Euren Platz.

 

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und darauf, gemeinsam mehr über Herzgesundheit zu erfahren und aktiv etwas dafür zu tun!

 

Herzgesundheitstag 2.0 Flyer

Gesellschaftliche Verantwortung
Fit fürs Leben: Herzgesundheitstag gemeinsam mit der IKK Südwest
Gemeinsam mit der IKK Südwest laden wir Euch herzlich zum Herzgesundheitstag 2.0 ein, der am Samstag, den 22. Februar 2025, von 14:00 bis 18:00 Uhr im Fritz-Walter-Stadion (Pfalzräume in der FCK-Ebene 1900) stattfindet.    Warum teilnehmen? Herzgesundheit ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen. Auch in jungen Jahren ist es wichtig, auf das ...
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Fit fürs Leben: Herzgesundheitstag gemeinsam mit der IKK Südwest

Gesellschaftliche Verantwortung
Herzgesundheitstag des SWFV mit IKK Südwest

Gemeinsam mit der IKK Südwest laden wir Euch herzlich zum Herzgesundheitstag 2.0 ein, der am Samstag, den 22. Februar 2025, von 14:00 bis 18:00 Uhr im Fritz-Walter-Stadion (Pfalzräume in der FCK-Ebene 1900) stattfindet. 

 

Warum teilnehmen?

Herzgesundheit ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen. Auch in jungen Jahren ist es wichtig, auf das Herz zu achten und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Ein gesunder Lebensstil mit regelmäßiger Bewegung, ausgewogener Ernährung und Stressbewältigung kann das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich reduzieren.

 

Programmübersicht

  • 14:00 Uhr: Begrüßung durch Tobias Frey (Vorstand des 1. FC Kaiserslautern) und Herrn Schilling (Vorstand IKK Südwest)
  • 14:15 - 14:45 Uhr: Vortrag der IKK Südwest
  • 14:45 - 15:30 Uhr: Vortrag des DRK mit praktischer Demonstration und Erfahrungsbericht von Adele Tenz
  • 15:30 - 16:15 Uhr: Pause mit Gelegenheit zu Herzdruckmassagen und Gesprächen
  • 16:15 - 17:00 Uhr: Vortrag von Herrn Prof. Dr. med. David Pop
  • 17:00 - 18:00 Uhr: Zeit für Herzdruckmassagen, Messungen und Networking

 

Highlights

  • Praktische Übungen: Lernt lebensrettende Herzdruckmassagen und wendet sie an.
  • Gesundheitschecks: Nutzt die Möglichkeit, Eure Herzgesundheit überprüfen zu lassen.
  • Networking: Tauscht Euch mit Experten und anderen Vereinsvertretern aus.

 

Anmeldung

Bitte meldet Euch bis zum 12. Februar 2025 über das Forms-Formular an: https://forms.office.com/e/FY07kSvLzm
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sichert Euch daher frühzeitig Euren Platz.

 

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und darauf, gemeinsam mehr über Herzgesundheit zu erfahren und aktiv etwas dafür zu tun!

 

Herzgesundheitstag 2.0 Flyer

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Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

Sonstiges
Schneebedeckter Platz, der gerade geräumt wird. Als Caption steht: Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

Der Fußball ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Vor allem der Amateurfußball verbindet in ganz Deutschland die Menschen über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg. Auch der Profifußball hat während der UEFA EURO 2024 im diesjährigen "Sportsommer" erneut seine besondere gesellschaftliche Bedeutung unter Beweis gestellt.

 

Dabei fällt bei der Förderung des Breiten- und Amateurfußballs in Deutschland auch der Bundespolitik eine zentrale Rolle zu. Die herausragende gesellschaftliche Bedeutung des Fußballs mit seinen mehr als 7,7 Millionen Vereinsmitgliedern muss noch viel stärker anerkannt werden. Es sind dringend zusätzliche und konkrete Maßnahmen auf Bundesebene erforderlich, damit das volle Potenzial des Fußballs für die Gesellschaft ausgeschöpft wird.

 

10 zentrale Forderungen für den deutschen Fußball

Anlässlich der Bundestagswahl 2025, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, hat der DFB 10 zentrale Forderungen für den deutschen Fußball formuliert:

  1. Eine Stimme für den Sport: "Staatsminister für Sport" im Bundeskanzleramt einführen
  2. "Fußball ist auf'm (bespielbaren) Platz!": Förderprogramm des Bundes für neue und moderne Sportstätten aufsetzen
  3. Klimaschutz im Sport: Energetische Sanierung in Vereinen fördern
  4. "Kinderlärm ist Zukunftsmusik": Lärmschutzregeln für Fußballplätze anpassen
  5. Ohne Ehrenamt kein Sport: Gemeinnützige Vereine steuerlich entlasten
  6. Abschreckungsfaktor Bürokratie: Verwaltungslasten für Vereine reduzieren
  7. Offensive für den Schulsport: Schulsportwende einleiten
  8. Planungssicherheit statt Verunsicherung: Nachhaltige Finanzierung der Freiwilligendienste sicherstellen
  9. Fair finanzierte Sportveranstaltungen für alle: Rechteschutz für Sportveranstalter verbessern
  10.  Begeisterung aus dem "Sportsommer 2024" mitnehmen: Deutschland als Standort für Sportgroßveranstaltungen etablieren

 

Die 10 Forderungen sind im Detail unter folgendem Link als Druckversion abrufbar: Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

Sonstiges
Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025
Der Fußball ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Vor allem der Amateurfußball verbindet in ganz Deutschland die Menschen über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg. Auch der Profifußball hat während der UEFA EURO 2024 im diesjährigen "Sportsommer" erneut seine besondere gesellschaftliche Bedeutung unter Beweis gestellt. ...
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Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

Sonstiges
Schneebedeckter Platz, der gerade geräumt wird. Als Caption steht: Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

Der Fußball ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Vor allem der Amateurfußball verbindet in ganz Deutschland die Menschen über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg. Auch der Profifußball hat während der UEFA EURO 2024 im diesjährigen "Sportsommer" erneut seine besondere gesellschaftliche Bedeutung unter Beweis gestellt.

 

Dabei fällt bei der Förderung des Breiten- und Amateurfußballs in Deutschland auch der Bundespolitik eine zentrale Rolle zu. Die herausragende gesellschaftliche Bedeutung des Fußballs mit seinen mehr als 7,7 Millionen Vereinsmitgliedern muss noch viel stärker anerkannt werden. Es sind dringend zusätzliche und konkrete Maßnahmen auf Bundesebene erforderlich, damit das volle Potenzial des Fußballs für die Gesellschaft ausgeschöpft wird.

 

10 zentrale Forderungen für den deutschen Fußball

Anlässlich der Bundestagswahl 2025, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, hat der DFB 10 zentrale Forderungen für den deutschen Fußball formuliert:

  1. Eine Stimme für den Sport: "Staatsminister für Sport" im Bundeskanzleramt einführen
  2. "Fußball ist auf'm (bespielbaren) Platz!": Förderprogramm des Bundes für neue und moderne Sportstätten aufsetzen
  3. Klimaschutz im Sport: Energetische Sanierung in Vereinen fördern
  4. "Kinderlärm ist Zukunftsmusik": Lärmschutzregeln für Fußballplätze anpassen
  5. Ohne Ehrenamt kein Sport: Gemeinnützige Vereine steuerlich entlasten
  6. Abschreckungsfaktor Bürokratie: Verwaltungslasten für Vereine reduzieren
  7. Offensive für den Schulsport: Schulsportwende einleiten
  8. Planungssicherheit statt Verunsicherung: Nachhaltige Finanzierung der Freiwilligendienste sicherstellen
  9. Fair finanzierte Sportveranstaltungen für alle: Rechteschutz für Sportveranstalter verbessern
  10.  Begeisterung aus dem "Sportsommer 2024" mitnehmen: Deutschland als Standort für Sportgroßveranstaltungen etablieren

 

Die 10 Forderungen sind im Detail unter folgendem Link als Druckversion abrufbar: Forderungen des DFB zur Bundestagswahl 2025

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