News

x

Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

27. Dez. 2021
Sonstiges
x

Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

Nachruf Karl-Heinz Adam wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie…
x

Traurige Mitteilung

27. Dez. 2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

x

Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

12. Dez. 2021
Sonstiges
x

Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
x

Weihnachtsgrüße

12. Dez. 2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

Dateien

x

28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

26. Nov. 2021
Spielbetrieb
x

28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

Liebe Vereinsvertreter*innen, auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
x

28. Corona-Bekämpfungsverordung

26. Nov. 2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

SWFV Meldungen

x

Verbandsliga Saison 2024/25 der Herren des SWFV

Spielbetrieb

Am Mittwoch, dem 31. Juli 2024, beginnt die höchste Spielklasse des Südwestdeutschen Fußballverbands, die beliebte Verbandsliga Südwest, ihre neue Saison. In der vergangenen Spielzeit konnte sich der SC 07 Idar-Oberstein frühzeitig die Verbandsliga-Meisterschaft sichern und somit den Aufstieg in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar feiern. Bis zum letzten Spieltag kämpften der SV Viktoria Herxheim und der FC Basara Mainz um den zweiten Platz, der zur Relegation berechtigt. Am Ende konnte sich die Viktoria aus Herxheim knapp durchsetzen.

 

Herxheim folgte über die Relegation dem SC Idar-Oberstein in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar

In der Relegation sah es für Herxheim nach der 1:3-Auftaktniederlage gegen den Saarland-Vertreter FC Hertha Wiesbach zunächst nicht gut aus. Doch was sich dann im entscheidenden dritten Relegationsspiel gegen die SG 2000 Mülheim-Kärlich abspielte, wird definitiv in die Geschichtsbücher des Fußballs eingehen. Herxheim benötigte in diesem Spiel einen deutlichen Sieg, und bei einem Spielstand von 1:1 nach 89 Minuten schien der Traum von der Oberliga beendet. Doch was dann passierte, ist schwer in Worte zu fassen: Die Viktoria spielte sich in einen Rausch und erzielte unglaubliche vier Tore in der Nachspielzeit, wodurch sie den direkten Durchmarsch durch die Verbandsliga und den Aufstieg in die Oberliga feierte.

 

Vier Mannschaften stiegen in der vergangenen Saison ab

Neben den beiden Aufsteigern, die nun nicht mehr zur Verbandsliga Südwest zählen, mussten auch vier Mannschaften aus der Verbandsliga in die Landesligen absteigen. Der TuS Hohenecken (16. Tabellenplatz) und der SV Hermersberg (14. Tabellenplatz) wechselten in die Landesliga West, während der BFV Hassia Bingen (15. Tabellenplatz) und der FC Bienwald Kandel (13. Tabellenplatz) in der Saison 2024/25 in der Landesliga Ost antreten werden.

 

Aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar mussten insgesamt vier Südwest-Vertreter (SV Alem. Waldalgesheim, FV Dudenhofen, VfR Baumholder, TSG Pfeddersheim) den Gang in die Verbandsliga Südwest antreten.

 

Neben dem VfB Bodenheim, der als Meister der Landesliga Ost und dem TuS Steinbach, der als Meister der Landesliga West aufgestiegen ist, findet sich auch der SC Hauenstein, der die Relegation gegen den SV Büchelberg gewonnen hat, in der Verbandsliga Südwest wieder.

 

Mannschaftsübersicht Verbandsliga Südwest 2024/25

Somit spielen ab dem 31.07.2024 folgende Mannschaften um Punkte:

  1. TuS 07 Steinbach (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg)
  2. FC Basara Mainz (Kreis Mainz-Bingen)
  3. FV Dudenhofen (Kreis Rhein-Mittelhaardt)
  4. FK 03 Pirmasens II (Kreis Pirmasens-Zweibrücken)
  5. FSV Offenbach (Kreis Südpfalz)
  6. SV Alem. Waldalgesheim (Kreis Mainz-Bingen)
  7. SG Eintracht Bad Kreuznach (Kreis Bad Kreuznach)
  8. TSG Pfeddersheim Fußball (Kreis Alzey-Worms)
  9. SV Steinwenden (Kreis Kusel-Kaiserslautern)
  10. TB Jahn Zeiskam (Kreis Südpfalz)
  11. TSG 1846 Bretzenheim (Kreis Mainz-Bingen)
  12. TSV Gau-Odernheim (Kreis Alzey-Worms)
  13. TuS Rüssingen (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg)
  14. VfB Bodenheim (Kreis Mainz-Bingen)
  15. TuS Marienborn (Kreis Mainz-Bingen)
  16. SC Hauenstein (Kreis Pirmasens-Zweibrücken)
  17. VfR Baumholder (Kreis Birkenfeld) 

 

Hier geht es zu den Begegnungen am kommenden Mittwoch (31.07.2024): https://bit.ly/46fXOvb

 

Wir wünschen den Begegnungen sportlich faire Verläufe und den Spielern eine verletzungsfreie Saison. 

Spielbetrieb
Verbandsliga Saison 2024/25 der Herren des SWFV
Am Mittwoch, dem 31. Juli 2024, beginnt die höchste Spielklasse des Südwestdeutschen Fußballverbands, die beliebte Verbandsliga Südwest, ihre neue Saison. In der vergangenen Spielzeit konnte sich der SC 07 Idar-Oberstein frühzeitig die Verbandsliga-Meisterschaft sichern und somit den Aufstieg in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar feiern. Bis zum ...
x

Verbandsliga Saison 2024/25 der Herren des SWFV

Spielbetrieb

Am Mittwoch, dem 31. Juli 2024, beginnt die höchste Spielklasse des Südwestdeutschen Fußballverbands, die beliebte Verbandsliga Südwest, ihre neue Saison. In der vergangenen Spielzeit konnte sich der SC 07 Idar-Oberstein frühzeitig die Verbandsliga-Meisterschaft sichern und somit den Aufstieg in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar feiern. Bis zum letzten Spieltag kämpften der SV Viktoria Herxheim und der FC Basara Mainz um den zweiten Platz, der zur Relegation berechtigt. Am Ende konnte sich die Viktoria aus Herxheim knapp durchsetzen.

 

Herxheim folgte über die Relegation dem SC Idar-Oberstein in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar

In der Relegation sah es für Herxheim nach der 1:3-Auftaktniederlage gegen den Saarland-Vertreter FC Hertha Wiesbach zunächst nicht gut aus. Doch was sich dann im entscheidenden dritten Relegationsspiel gegen die SG 2000 Mülheim-Kärlich abspielte, wird definitiv in die Geschichtsbücher des Fußballs eingehen. Herxheim benötigte in diesem Spiel einen deutlichen Sieg, und bei einem Spielstand von 1:1 nach 89 Minuten schien der Traum von der Oberliga beendet. Doch was dann passierte, ist schwer in Worte zu fassen: Die Viktoria spielte sich in einen Rausch und erzielte unglaubliche vier Tore in der Nachspielzeit, wodurch sie den direkten Durchmarsch durch die Verbandsliga und den Aufstieg in die Oberliga feierte.

 

Vier Mannschaften stiegen in der vergangenen Saison ab

Neben den beiden Aufsteigern, die nun nicht mehr zur Verbandsliga Südwest zählen, mussten auch vier Mannschaften aus der Verbandsliga in die Landesligen absteigen. Der TuS Hohenecken (16. Tabellenplatz) und der SV Hermersberg (14. Tabellenplatz) wechselten in die Landesliga West, während der BFV Hassia Bingen (15. Tabellenplatz) und der FC Bienwald Kandel (13. Tabellenplatz) in der Saison 2024/25 in der Landesliga Ost antreten werden.

 

Aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar mussten insgesamt vier Südwest-Vertreter (SV Alem. Waldalgesheim, FV Dudenhofen, VfR Baumholder, TSG Pfeddersheim) den Gang in die Verbandsliga Südwest antreten.

 

Neben dem VfB Bodenheim, der als Meister der Landesliga Ost und dem TuS Steinbach, der als Meister der Landesliga West aufgestiegen ist, findet sich auch der SC Hauenstein, der die Relegation gegen den SV Büchelberg gewonnen hat, in der Verbandsliga Südwest wieder.

 

Mannschaftsübersicht Verbandsliga Südwest 2024/25

Somit spielen ab dem 31.07.2024 folgende Mannschaften um Punkte:

  1. TuS 07 Steinbach (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg)
  2. FC Basara Mainz (Kreis Mainz-Bingen)
  3. FV Dudenhofen (Kreis Rhein-Mittelhaardt)
  4. FK 03 Pirmasens II (Kreis Pirmasens-Zweibrücken)
  5. FSV Offenbach (Kreis Südpfalz)
  6. SV Alem. Waldalgesheim (Kreis Mainz-Bingen)
  7. SG Eintracht Bad Kreuznach (Kreis Bad Kreuznach)
  8. TSG Pfeddersheim Fußball (Kreis Alzey-Worms)
  9. SV Steinwenden (Kreis Kusel-Kaiserslautern)
  10. TB Jahn Zeiskam (Kreis Südpfalz)
  11. TSG 1846 Bretzenheim (Kreis Mainz-Bingen)
  12. TSV Gau-Odernheim (Kreis Alzey-Worms)
  13. TuS Rüssingen (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg)
  14. VfB Bodenheim (Kreis Mainz-Bingen)
  15. TuS Marienborn (Kreis Mainz-Bingen)
  16. SC Hauenstein (Kreis Pirmasens-Zweibrücken)
  17. VfR Baumholder (Kreis Birkenfeld) 

 

Hier geht es zu den Begegnungen am kommenden Mittwoch (31.07.2024): https://bit.ly/46fXOvb

 

Wir wünschen den Begegnungen sportlich faire Verläufe und den Spielern eine verletzungsfreie Saison. 

x

Zukunftsgestalter gesucht - Fußball stiftet Zukunft

Gesellschaftliche Verantwortung
Fußball stiftet Zukunft

Fußball stiftet Zukunft e.V. zeichnet zum 3. Mal gesellschaftlich engagierte Breitenfußballvereine aus - Wie sehr der Fußball verbinden und gesellschaftliche Impulse setzen kann, hat die EURO 2024 gerade wieder gezeigt! Dass die Fußballgemeinschaft auch abseits des großen Scheinwerferlichts vereint und gestaltet, demonstrieren Tausende von Fußballklubs in unserem Land tagtäglich. Mit dem Zukunftspreis des Fußball stiftet Zukunft e.V. (FsZ) wird diese große gesellschaftliche Kraft sichtbar gemacht und vielfältig unterstützt. Partner der Auszeichnung ist die Deutsche Postcode Lotterie. 

 

Chancengleichheit - Sozialer Zusammenhalt - Natur- und Umweltschutz

Gesucht werden Vereinsinitiativen aus allen Teilen Deutschlands, die sich innovativ und kreativ für Chancengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt oder den Natur- und Umweltschutz einsetzen. Die fünf herausragendsten Bewerbungen werden von einer Jury aus dem Fußball stiftet Zukunft-Netzwerk anhand ihres zukunftsweisenden Ansatzes, der Projektumsetzung und der Wirksamkeit des Engagements ausgewählt. Prominente Jury-Gesichter sind in diesem Jahr unter anderem die Fußball-Welt- und Europameisterin Renate Lingor sowie der ehemalige Fußball-Nationalspieler und heutige HSV-Präsident Marcell Jansen.

 

Jedes prämierte Projekt erhält ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Zudem bietet der Fußball stiftet Zukunft e.V. den Preisträger*innen inhaltliche und kommunikative Unterstützung an. Verliehen wird der Zukunftspreis am 12. November 2024 im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund. Gesellschaftlich engagierte Breitenfußballvereine können bis zum 30. September ihr Projekt einreichen.

 

Hier geht’s zum Bewerbungsportal: www.fussball-stiftet-zukunft.de/#Zukunftspreis

 

Kontakt für Rückfragen: Haider Hassan (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied), vorstand@fussball-stiftet-zukunft.de
 

 

Über das Fußball-Stiftet-Zukunft-Netzwerk

Unter dem Leitgedanken „Fußball stiftet Zukunft“ kommen gemeinnützige Stiftungen (oder stiftungsähnliche Rechtsformen) aus der Welt des deutschen Fußballs zusammen. Sie eint die gemeinsame Herkunft aus dem Fußball und die damit verbundenen Werte, für die sie einstehen. Das Netzwerk sieht die gesellschaftsgestaltenden Potenziale, die in dieser DNA liegen, und die daraus resultierende Verantwortung. In der täglichen Stiftungsarbeit nutzen die FsZ-Mitglieder diese Potenziale, um dem Fußball jenseits des Spielfelds eine Stimme zu geben, indem sie sich auf verschiedensten Spielfeldern aktiv und konkret für gesellschaftliche Belange stark machen. Als lernendes Netzwerk vereint „Fußball stiftet Zukunft“ das größte Know-how der Stiftungsarbeit in der Welt des deutschen Fußballs. Nach vielen Jahren vertrauensvollen und wertvollen Austauschs untereinander hat sich das Netzwerk im November 2022 zum gemeinnützigen Fußball stiftet Zukunft e.V. zusammengeschlossen und agiert damit als Dialogpartner auch nach außen. Weitere Infos unter www.fussball-stiftet-zukunft.de

 

Die Gewinner des Zukunftspreises 2023: TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. mit dem Projekt „Junges Engagement in jungem Fußball“, SG Weilrod e.V. mit dem Projekt „Vereinskooperation Sport in Weilrod + Merzhausen“, TUSPO „Nassau“ 1920 Beilstein e.V. mit dem Projekt „Natur und Sport mit Kindern gemeinsam in Einklang bringen“, SuS Rünthe 08 e.V. mit dem Projekt „Rünther Dorfmeisterschaft“, SC Harsum von 1919 e.V. mit dem Projekt: „1. klimaneutrales Fußball-Camp“ (Fotograf: Carsten Kobow)

Gesellschaftliche Verantwortung
Zukunftsgestalter gesucht - Fußball stiftet Zukunft
Fußball stiftet Zukunft e.V. zeichnet zum 3. Mal gesellschaftlich engagierte Breitenfußballvereine aus - Wie sehr der Fußball verbinden und gesellschaftliche Impulse setzen kann, hat die EURO 2024 gerade wieder gezeigt! Dass die Fußballgemeinschaft auch abseits des großen Scheinwerferlichts vereint und gestaltet, demonstrieren Tausende von ...
x

Zukunftsgestalter gesucht - Fußball stiftet Zukunft

Gesellschaftliche Verantwortung
Fußball stiftet Zukunft

Fußball stiftet Zukunft e.V. zeichnet zum 3. Mal gesellschaftlich engagierte Breitenfußballvereine aus - Wie sehr der Fußball verbinden und gesellschaftliche Impulse setzen kann, hat die EURO 2024 gerade wieder gezeigt! Dass die Fußballgemeinschaft auch abseits des großen Scheinwerferlichts vereint und gestaltet, demonstrieren Tausende von Fußballklubs in unserem Land tagtäglich. Mit dem Zukunftspreis des Fußball stiftet Zukunft e.V. (FsZ) wird diese große gesellschaftliche Kraft sichtbar gemacht und vielfältig unterstützt. Partner der Auszeichnung ist die Deutsche Postcode Lotterie. 

 

Chancengleichheit - Sozialer Zusammenhalt - Natur- und Umweltschutz

Gesucht werden Vereinsinitiativen aus allen Teilen Deutschlands, die sich innovativ und kreativ für Chancengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt oder den Natur- und Umweltschutz einsetzen. Die fünf herausragendsten Bewerbungen werden von einer Jury aus dem Fußball stiftet Zukunft-Netzwerk anhand ihres zukunftsweisenden Ansatzes, der Projektumsetzung und der Wirksamkeit des Engagements ausgewählt. Prominente Jury-Gesichter sind in diesem Jahr unter anderem die Fußball-Welt- und Europameisterin Renate Lingor sowie der ehemalige Fußball-Nationalspieler und heutige HSV-Präsident Marcell Jansen.

 

Jedes prämierte Projekt erhält ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Zudem bietet der Fußball stiftet Zukunft e.V. den Preisträger*innen inhaltliche und kommunikative Unterstützung an. Verliehen wird der Zukunftspreis am 12. November 2024 im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund. Gesellschaftlich engagierte Breitenfußballvereine können bis zum 30. September ihr Projekt einreichen.

 

Hier geht’s zum Bewerbungsportal: www.fussball-stiftet-zukunft.de/#Zukunftspreis

 

Kontakt für Rückfragen: Haider Hassan (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied), vorstand@fussball-stiftet-zukunft.de
 

 

Über das Fußball-Stiftet-Zukunft-Netzwerk

Unter dem Leitgedanken „Fußball stiftet Zukunft“ kommen gemeinnützige Stiftungen (oder stiftungsähnliche Rechtsformen) aus der Welt des deutschen Fußballs zusammen. Sie eint die gemeinsame Herkunft aus dem Fußball und die damit verbundenen Werte, für die sie einstehen. Das Netzwerk sieht die gesellschaftsgestaltenden Potenziale, die in dieser DNA liegen, und die daraus resultierende Verantwortung. In der täglichen Stiftungsarbeit nutzen die FsZ-Mitglieder diese Potenziale, um dem Fußball jenseits des Spielfelds eine Stimme zu geben, indem sie sich auf verschiedensten Spielfeldern aktiv und konkret für gesellschaftliche Belange stark machen. Als lernendes Netzwerk vereint „Fußball stiftet Zukunft“ das größte Know-how der Stiftungsarbeit in der Welt des deutschen Fußballs. Nach vielen Jahren vertrauensvollen und wertvollen Austauschs untereinander hat sich das Netzwerk im November 2022 zum gemeinnützigen Fußball stiftet Zukunft e.V. zusammengeschlossen und agiert damit als Dialogpartner auch nach außen. Weitere Infos unter www.fussball-stiftet-zukunft.de

 

Die Gewinner des Zukunftspreises 2023: TSV Berlin-Wittenau 1896 e.V. mit dem Projekt „Junges Engagement in jungem Fußball“, SG Weilrod e.V. mit dem Projekt „Vereinskooperation Sport in Weilrod + Merzhausen“, TUSPO „Nassau“ 1920 Beilstein e.V. mit dem Projekt „Natur und Sport mit Kindern gemeinsam in Einklang bringen“, SuS Rünthe 08 e.V. mit dem Projekt „Rünther Dorfmeisterschaft“, SC Harsum von 1919 e.V. mit dem Projekt: „1. klimaneutrales Fußball-Camp“ (Fotograf: Carsten Kobow)

x

Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen

Spielbetrieb

Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise, dass sich nur der Mannschaftskapitän an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen, wird in allen Alters- und Spielklassen eingeführt. Die Kapitäne sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen.

 

Respektvoller Umgang untereinander

Ist der Teamkapitän der Torwart, so muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.

 

Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich offen mit den Kapitänen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielern aufzubauen.

 

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung finden Sie hier in den FAQ und hier im OnePager.

Spielbetrieb
Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen
Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise ...
x

Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen

Spielbetrieb

Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise, dass sich nur der Mannschaftskapitän an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen, wird in allen Alters- und Spielklassen eingeführt. Die Kapitäne sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen.

 

Respektvoller Umgang untereinander

Ist der Teamkapitän der Torwart, so muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.

 

Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich offen mit den Kapitänen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielern aufzubauen.

 

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung finden Sie hier in den FAQ und hier im OnePager.

Sponsoren