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Regeländerungen zur Saison 2024/2025

16.07.2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
 

Die Zeitstrafe:

  • Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
  • Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.

Handspiel:

  • Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
  • Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
  • Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.

Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:

  • Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.

DFB-STOPP-Konzept:

  • Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
  • Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
  • Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
  • Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
  • Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
  • Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
  • Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
16. Juli 2024
Spielbetrieb
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Regeländerungen zur Saison 2024/2025

16.07.2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
 

Die Zeitstrafe:

  • Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
  • Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.

Handspiel:

  • Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
  • Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
  • Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.

Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:

  • Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.

DFB-STOPP-Konzept:

  • Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
  • Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
  • Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
  • Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
  • Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
  • Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
  • Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier…
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Regeländerungen zur Saison 2024/2025

16. Juli 2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
 

Die Zeitstrafe:

  • Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
  • Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.

Handspiel:

  • Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
  • Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
  • Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.

Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:

  • Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.

DFB-STOPP-Konzept:

  • Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
  • Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
  • Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
  • Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
  • Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
  • Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
  • Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
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SWFV-Verbandstag ernennt Udo Schöneberger zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV

15.07.2024Ehrenamt

Große Ehre für Udo Schöneberger, den scheidenden Vorsitzenden des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg: Der Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben ernannte ihn einstimmig zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV. Automatisch zieht er auch in den Ehrenrat des Verbandes ein. Seit 1992 hat sich Udo Schöneberger für die Belange des Fußballkreises in verschiedenen Funktionen eingesetzt. Nach der Kreisreform wurde der heute 74-Jährige im April 2010 zum Vorsitzenden des damals neuen Kreises Kaiserslautern-Donnersberg gewählt. Zuvor bekleidete er zahlreiche Ämter bei seinem Heimatverein TuS Münchweiler, wo er zwischen 1982 und 1998 als Vorsitzender fungierte.
Der neu gewählte SWFV-Präsident Thomas Bergmann gratulierte ihm zu dieser besonderen Auszeichnung, die Udo Schöneberger zusammen mit seinem Amtskollegen aus dem Kreis Südpfalz, dem ebenfalls aus dem Amt scheidenden Karl Schlimmer, erhielt.

15. Juli 2024
Ehrenamt
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SWFV-Verbandstag ernennt Udo Schöneberger zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV

15.07.2024Ehrenamt

Große Ehre für Udo Schöneberger, den scheidenden Vorsitzenden des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg: Der Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben ernannte ihn einstimmig zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV. Automatisch zieht er auch in den Ehrenrat des Verbandes ein. Seit 1992 hat sich Udo Schöneberger für die Belange des Fußballkreises in verschiedenen Funktionen eingesetzt. Nach der Kreisreform wurde der heute 74-Jährige im April 2010 zum Vorsitzenden des damals neuen Kreises Kaiserslautern-Donnersberg gewählt. Zuvor bekleidete er zahlreiche Ämter bei seinem Heimatverein TuS Münchweiler, wo er zwischen 1982 und 1998 als Vorsitzender fungierte.
Der neu gewählte SWFV-Präsident Thomas Bergmann gratulierte ihm zu dieser besonderen Auszeichnung, die Udo Schöneberger zusammen mit seinem Amtskollegen aus dem Kreis Südpfalz, dem ebenfalls aus dem Amt scheidenden Karl Schlimmer, erhielt.

Große Ehre für Udo Schöneberger, den scheidenden Vorsitzenden des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg: Der Verbandstag des Südwestdeutschen…
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SWFV-Verbandstag ernennt Udo Schöneberger zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV

15. Juli 2024Ehrenamt

Große Ehre für Udo Schöneberger, den scheidenden Vorsitzenden des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg: Der Verbandstag des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben ernannte ihn einstimmig zum Ehrenkreisvorsitzenden und Ehrenmitglied des SWFV. Automatisch zieht er auch in den Ehrenrat des Verbandes ein. Seit 1992 hat sich Udo Schöneberger für die Belange des Fußballkreises in verschiedenen Funktionen eingesetzt. Nach der Kreisreform wurde der heute 74-Jährige im April 2010 zum Vorsitzenden des damals neuen Kreises Kaiserslautern-Donnersberg gewählt. Zuvor bekleidete er zahlreiche Ämter bei seinem Heimatverein TuS Münchweiler, wo er zwischen 1982 und 1998 als Vorsitzender fungierte.
Der neu gewählte SWFV-Präsident Thomas Bergmann gratulierte ihm zu dieser besonderen Auszeichnung, die Udo Schöneberger zusammen mit seinem Amtskollegen aus dem Kreis Südpfalz, dem ebenfalls aus dem Amt scheidenden Karl Schlimmer, erhielt.

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Silberne Ehrennadel des Regionalverbandes für Rainer Bernhardt

09.07.2024Ehrenamt

Für seine langjährigen Verdienste erhielt der frühere Kreisjugendvorsitzende des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg, Rainer Bernhardt, die silberne Ehrennadel des Regionalverbandes Südwest. Die Ehrung nahmen der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, Jürgen Schäfer, sowie SWFV-Vizepräsident Jürgen Veth vor.

09. Juli 2024
Ehrenamt
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Silberne Ehrennadel des Regionalverbandes für Rainer Bernhardt

09.07.2024Ehrenamt

Für seine langjährigen Verdienste erhielt der frühere Kreisjugendvorsitzende des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg, Rainer Bernhardt, die silberne Ehrennadel des Regionalverbandes Südwest. Die Ehrung nahmen der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, Jürgen Schäfer, sowie SWFV-Vizepräsident Jürgen Veth vor.

Für seine langjährigen Verdienste erhielt der frühere Kreisjugendvorsitzende des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg, Rainer Bernhardt, die…
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Silberne Ehrennadel des Regionalverbandes für Rainer Bernhardt

09. Juli 2024Ehrenamt

Für seine langjährigen Verdienste erhielt der frühere Kreisjugendvorsitzende des Fußballkreises Kaiserslautern-Donnersberg, Rainer Bernhardt, die silberne Ehrennadel des Regionalverbandes Südwest. Die Ehrung nahmen der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, Jürgen Schäfer, sowie SWFV-Vizepräsident Jürgen Veth vor.

SWFV Meldungen

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Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen

Spielbetrieb

Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise, dass sich nur der Mannschaftskapitän an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen, wird in allen Alters- und Spielklassen eingeführt. Die Kapitäne sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen.

 

Respektvoller Umgang untereinander

Ist der Teamkapitän der Torwart, so muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.

 

Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich offen mit den Kapitänen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielern aufzubauen.

 

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung finden Sie hier in den FAQ und hier im OnePager.

Spielbetrieb
Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen
Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise ...
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Einführung der Kapitänsregelung in allen Spielklassen

Spielbetrieb

Bei der am Sonntag zu Ende gegangenen UEFA EURO 2024 ist die "Kapitänsregelung" auf große Zustimmung gestoßen und hat zu einem respektvolleren Umgang von Schiedsrichtern und Spielern geführt. Daher hat sich nach dem DFB auch der SWFV dazu entschieden, in allen Spiel- und Altersklassen die sogenannte "Kapitänsregelung" umzusetzen. Die Vorgehensweise, dass sich nur der Mannschaftskapitän an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen, wird in allen Alters- und Spielklassen eingeführt. Die Kapitäne sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen.

 

Respektvoller Umgang untereinander

Ist der Teamkapitän der Torwart, so muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.

 

Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich offen mit den Kapitänen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielern aufzubauen.

 

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung finden Sie hier in den FAQ und hier im OnePager.

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Schäfer ist Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses

Ehrenamt

Beim Verbandsjugend-Tag am Freitag, 5. Juli 2024, kam der Verbandsjugendausschuss zusammen, um einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Der amtierende Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses Jürgen Schäfer wurde einstimmig wiedergewählt.

 

Wahlberechtigt waren hierbei der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, der Vorsitzende der Schulfußballkommission, der Jugendbildungsbeauftragte, die Beauftragte für Mädchenfußball, der Vertreter der Jungen Generation sowie die zehn neu gewählten Vorsitzenden der jeweiligen Kreisjugendausschüsse. Von fünfzehn wahlberechtigen Mitgliedern waren dreizehn der Einladung in die Sportschule nach Edenkoben gefolgt. Am 13.07.2024 wurde die Wahl durch den Verbandstag  bestätigt. 

 

Jahrzehntelanges Engagement

Im Rahmen des Verbandsjugend-Tags wurden vier zum 30.06. ausgeschiedene Vorsitzende der Kreisjugendausschüsse durch Ehrenpräsident Dr. Hans-Dieter Drewitz sowie Jürgen Schäfer persönlich verabschiedet. Der besondere Dank galt hierbei ihrem jahrzehntelangen Engagement für den Jugendfußball auf Kreis- und Verbandsebene sowie die stets kollegiale und freundschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Gremien.

 

Verabschiedet wurden Marie-Luise Schelhas (Kreis Mainz-Bingen), Rainer Bernhardt (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg), Volker Kohlmann (Kreis Kusel-Kaiserslautern) und Berthold Schick (Kreis Bad Kreuznach). Nicht persönlich anwesend sein konnte Karlheinz Best (Kreis Alzey-Worms), welcher ebenfalls zum 30.06. als Kreisjugendausschussvorsitzender ausschied.

 

Vorsitzender Verbandsjugendausschuss Jürgen Schäfer mit Ehrenpräsident Dr. Hans-Dieter Drewitz

 

Ehrenamt
Schäfer ist Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses
Beim Verbandsjugend-Tag am Freitag, 5. Juli 2024, kam der Verbandsjugendausschuss zusammen, um einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Der amtierende Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses Jürgen Schäfer wurde einstimmig wiedergewählt.   Wahlberechtigt waren hierbei der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, der Vorsitzende der ...
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Schäfer ist Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses

Ehrenamt

Beim Verbandsjugend-Tag am Freitag, 5. Juli 2024, kam der Verbandsjugendausschuss zusammen, um einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Der amtierende Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses Jürgen Schäfer wurde einstimmig wiedergewählt.

 

Wahlberechtigt waren hierbei der Vorsitzende des Verbandsjugendausschusses, der Vorsitzende der Schulfußballkommission, der Jugendbildungsbeauftragte, die Beauftragte für Mädchenfußball, der Vertreter der Jungen Generation sowie die zehn neu gewählten Vorsitzenden der jeweiligen Kreisjugendausschüsse. Von fünfzehn wahlberechtigen Mitgliedern waren dreizehn der Einladung in die Sportschule nach Edenkoben gefolgt. Am 13.07.2024 wurde die Wahl durch den Verbandstag  bestätigt. 

 

Jahrzehntelanges Engagement

Im Rahmen des Verbandsjugend-Tags wurden vier zum 30.06. ausgeschiedene Vorsitzende der Kreisjugendausschüsse durch Ehrenpräsident Dr. Hans-Dieter Drewitz sowie Jürgen Schäfer persönlich verabschiedet. Der besondere Dank galt hierbei ihrem jahrzehntelangen Engagement für den Jugendfußball auf Kreis- und Verbandsebene sowie die stets kollegiale und freundschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Gremien.

 

Verabschiedet wurden Marie-Luise Schelhas (Kreis Mainz-Bingen), Rainer Bernhardt (Kreis Kaiserslautern-Donnersberg), Volker Kohlmann (Kreis Kusel-Kaiserslautern) und Berthold Schick (Kreis Bad Kreuznach). Nicht persönlich anwesend sein konnte Karlheinz Best (Kreis Alzey-Worms), welcher ebenfalls zum 30.06. als Kreisjugendausschussvorsitzender ausschied.

 

Vorsitzender Verbandsjugendausschuss Jürgen Schäfer mit Ehrenpräsident Dr. Hans-Dieter Drewitz

 

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Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball

Gesellschaftliche Verantwortung

Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).

 

Ziele der Fortbildung zum Thema Inklusionsfußball

Erwerb von Kompetenzen, um inklusive Fußballmannschaften aller Altersbereiche leiten/trainieren zu können. Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut und bieten umfangreiche Tipps und Hilfestellungen für die Führung und das Coaching von Inklusionsteams. Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. 

Zielgruppen

Aktuelle oder mögliche zukünftige Trainer*innen von Inklusionsmannschaften / Trainer*innen mit Interesse am Themenfeld Inklusion.

Inhalte

  • Inklusionsverständnis und Kennenlernen der Behinderungsformen
  • Erarbeitung von Trainingsabläufen im Inklusionsfußball
  • methodische Stellschrauben für Training mit Inklusionsmannschaften
  • Gelingensfaktoren für Inklusion im Fußball
  • Aufbau von inklusiven Vereinsstrukturen
  • Führung und Coaching von inklusiven Teams
  • rechtliche Aspekte des Inklusionsfußballs
  • Turnierformen mit inklusiven Fußballteams

Anrechnung Lizenzverlängerung

Die Fortbildung wird für C-Lizenz-Inhaber mit 20 LE und für B-Lizenz-Inhaber mit 5 LE angerechnet. 

Termine

Online-Phase im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 zuhause am PC/Laptop + Präsenz-Phase von Freitag, 02.08. um 17.00 Uhr bis Sonntag, 04.08.2024 um 12.00 Uhr an der Sportschule Edenkoben.

Lehrgangskosten und Anmeldung

Der Preis beträgt 110,- Euro für Online- und Präsenz-Phase, inkl. Übernachtung und Verpflegung in der Sportschule Edenkoben.

Hier der Anmeldelink zur Präsenz-Phase vom 02.08. – 04.08.2024 (zur Online-Phase vom 25.07. – 01.08.2024 wird man automatisch zugeordnet)
 

Gesellschaftliche Verantwortung
Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball
Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).   Ziele ...
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Fortbildungen zum Thema Inklusionsfußball

Gesellschaftliche Verantwortung

Der SWFV bietet Anfang August an der Sportschule Edenkoben eine Fortbildung zum Inklusionsfußball an. Diese besteht aus einer vorgeschalteten Online-Phase (2 LE) im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 und einer Präsenz-Phase (18 LE) vom 02.08. – 04.08.2024 an der Sportschule Edenkoben (Beginn freitags um 17.00 Uhr und Ende sonntags um 12.00 Uhr).

 

Ziele der Fortbildung zum Thema Inklusionsfußball

Erwerb von Kompetenzen, um inklusive Fußballmannschaften aller Altersbereiche leiten/trainieren zu können. Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut und bieten umfangreiche Tipps und Hilfestellungen für die Führung und das Coaching von Inklusionsteams. Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat. 

Zielgruppen

Aktuelle oder mögliche zukünftige Trainer*innen von Inklusionsmannschaften / Trainer*innen mit Interesse am Themenfeld Inklusion.

Inhalte

  • Inklusionsverständnis und Kennenlernen der Behinderungsformen
  • Erarbeitung von Trainingsabläufen im Inklusionsfußball
  • methodische Stellschrauben für Training mit Inklusionsmannschaften
  • Gelingensfaktoren für Inklusion im Fußball
  • Aufbau von inklusiven Vereinsstrukturen
  • Führung und Coaching von inklusiven Teams
  • rechtliche Aspekte des Inklusionsfußballs
  • Turnierformen mit inklusiven Fußballteams

Anrechnung Lizenzverlängerung

Die Fortbildung wird für C-Lizenz-Inhaber mit 20 LE und für B-Lizenz-Inhaber mit 5 LE angerechnet. 

Termine

Online-Phase im Zeitraum 25.07. – 01.08.2024 zuhause am PC/Laptop + Präsenz-Phase von Freitag, 02.08. um 17.00 Uhr bis Sonntag, 04.08.2024 um 12.00 Uhr an der Sportschule Edenkoben.

Lehrgangskosten und Anmeldung

Der Preis beträgt 110,- Euro für Online- und Präsenz-Phase, inkl. Übernachtung und Verpflegung in der Sportschule Edenkoben.

Hier der Anmeldelink zur Präsenz-Phase vom 02.08. – 04.08.2024 (zur Online-Phase vom 25.07. – 01.08.2024 wird man automatisch zugeordnet)
 

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