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Regeländerungen zur Saison 2024/2025
28.07.2024Spielbetrieb
Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
28. Juli 2024
Spielbetrieb
Regeländerungen zur Saison 2024/2025
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Regeländerungen zur Saison 2024/2025
28.07.2024Spielbetrieb
Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
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Regeländerungen zur Saison 2024/2025
28. Juli 2024Spielbetrieb
Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24.07.2024Spielbetrieb
Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider begrüßte zu Beginn der Sitzung die Neulinge SG Mannweiler/Stahlberg/Dielkirchen in der C-Klasse sowie in der B-Klasse TuS Finkenbach/Waldgrehweiler als Aufsteiger und TuS Ramsen als Absteiger. Er erläuterte eine Reihe organisatorischer Änderungen. So wird die Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter vor den Spielen wieder eingeführt. Deshalb sind die Spielberechtigungslisten vorzulegen, "mit aktuellem Bild", wie Klaus Schneider betonte. Weitere Änderungen: Spielgemeinschaften dürfen künftig aus vier Teams und nicht nur wie bisher aus dreien bestehen. Und der Live-Ticker ist zwar weiterhin gewünscht, wird aber nicht mehr bestraft, wenn der Heimverein ihn nicht bedient. Außerdem wurde mehrheitlich entschieden, den 14. Spieltag der B-Klasse und C-Klasse auf den 10.11.24 vorzuverlegen.
Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
Der Kreisehrenamtsbeauftragte Andreas Gödtel warb für eine aktivere Teilnahme beim Wettbewerb "Fair ist mehr". "Mit relativ einfachen Mitteln können da herausragende faire Aktionen belohnt werden", betonte er. Aber die Vereine müssten diese Aktionen melden. Als Ansprechpartner und Empfänger stünden alle Mitglieder des Kreisausschusses bereit.
Die beiden neuen Staffelleiter Stefan Reiland für die B-Klasse und Markus Buhl-Bohlander für die C-Klasse stellten sich anschließend vor, um die Spielpläne der Vorrunde mit allen beteiligten Vereinen abzuklären. Sie wünschten allen Mannschaften viel Erfolg.
24. Juli 2024
Spielbetrieb
Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24.07.2024Spielbetrieb
Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider begrüßte zu Beginn der Sitzung die Neulinge SG Mannweiler/Stahlberg/Dielkirchen in der C-Klasse sowie in der B-Klasse TuS Finkenbach/Waldgrehweiler als Aufsteiger und TuS Ramsen als Absteiger. Er erläuterte eine Reihe organisatorischer Änderungen. So wird die Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter vor den Spielen wieder eingeführt. Deshalb sind die Spielberechtigungslisten vorzulegen, "mit aktuellem Bild", wie Klaus Schneider betonte. Weitere Änderungen: Spielgemeinschaften dürfen künftig aus vier Teams und nicht nur wie bisher aus dreien bestehen. Und der Live-Ticker ist zwar weiterhin gewünscht, wird aber nicht mehr bestraft, wenn der Heimverein ihn nicht bedient. Außerdem wurde mehrheitlich entschieden, den 14. Spieltag der B-Klasse und C-Klasse auf den 10.11.24 vorzuverlegen.
Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
Der Kreisehrenamtsbeauftragte Andreas Gödtel warb für eine aktivere Teilnahme beim Wettbewerb "Fair ist mehr". "Mit relativ einfachen Mitteln können da herausragende faire Aktionen belohnt werden", betonte er. Aber die Vereine müssten diese Aktionen melden. Als Ansprechpartner und Empfänger stünden alle Mitglieder des Kreisausschusses bereit.
Die beiden neuen Staffelleiter Stefan Reiland für die B-Klasse und Markus Buhl-Bohlander für die C-Klasse stellten sich anschließend vor, um die Spielpläne der Vorrunde mit allen beteiligten Vereinen abzuklären. Sie wünschten allen Mannschaften viel Erfolg.
Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der…
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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24. Juli 2024Spielbetrieb
Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider begrüßte zu Beginn der Sitzung die Neulinge SG Mannweiler/Stahlberg/Dielkirchen in der C-Klasse sowie in der B-Klasse TuS Finkenbach/Waldgrehweiler als Aufsteiger und TuS Ramsen als Absteiger. Er erläuterte eine Reihe organisatorischer Änderungen. So wird die Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter vor den Spielen wieder eingeführt. Deshalb sind die Spielberechtigungslisten vorzulegen, "mit aktuellem Bild", wie Klaus Schneider betonte. Weitere Änderungen: Spielgemeinschaften dürfen künftig aus vier Teams und nicht nur wie bisher aus dreien bestehen. Und der Live-Ticker ist zwar weiterhin gewünscht, wird aber nicht mehr bestraft, wenn der Heimverein ihn nicht bedient. Außerdem wurde mehrheitlich entschieden, den 14. Spieltag der B-Klasse und C-Klasse auf den 10.11.24 vorzuverlegen.
Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
Der Kreisehrenamtsbeauftragte Andreas Gödtel warb für eine aktivere Teilnahme beim Wettbewerb "Fair ist mehr". "Mit relativ einfachen Mitteln können da herausragende faire Aktionen belohnt werden", betonte er. Aber die Vereine müssten diese Aktionen melden. Als Ansprechpartner und Empfänger stünden alle Mitglieder des Kreisausschusses bereit.
Die beiden neuen Staffelleiter Stefan Reiland für die B-Klasse und Markus Buhl-Bohlander für die C-Klasse stellten sich anschließend vor, um die Spielpläne der Vorrunde mit allen beteiligten Vereinen abzuklären. Sie wünschten allen Mannschaften viel Erfolg.
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1. Runde in den Kreispokalen ausgelost
20.07.2024Spielbetrieb
Der SV Gundersweiler kann seinen Titel als Sieger des Bitburger Kreispokals nicht verteidigen, weil er in die Bezirksliga aufgestiegen ist. Aber 32 andere Mannschaften haben sich darum beworben. Die erste Runde der Saison 2024/25 ist nun ausgelost worden. Gespielt wird am Mittwoch, 14. August 2024. Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider und sein Stellvertreter Andreas Gödtel losten folgende Paarungen aus:
Auslosung des Kreispokals der 2. Mannschaften
Auch im Kreispokal der 2. Mannschaften wurde die erste Runde ausgelost. 25 Mannschaften hatten sich angemeldet, sieben erhalten in der ersten Runde ein Freilos. In diesem Wettbewerb ist der Spieltermin am Samstag, 3. August 2024.
Die Auslosung ist auch als Live-Mitschnitt zu verfolgen in Facebook unter folgendem Link:
https://www.facebook.com/100088053356123/videos/485430434083259?locale=de_DE
20. Juli 2024
Spielbetrieb
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1. Runde in den Kreispokalen ausgelost
20.07.2024Spielbetrieb
Der SV Gundersweiler kann seinen Titel als Sieger des Bitburger Kreispokals nicht verteidigen, weil er in die Bezirksliga aufgestiegen ist. Aber 32 andere Mannschaften haben sich darum beworben. Die erste Runde der Saison 2024/25 ist nun ausgelost worden. Gespielt wird am Mittwoch, 14. August 2024. Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider und sein Stellvertreter Andreas Gödtel losten folgende Paarungen aus:
Auslosung des Kreispokals der 2. Mannschaften
Auch im Kreispokal der 2. Mannschaften wurde die erste Runde ausgelost. 25 Mannschaften hatten sich angemeldet, sieben erhalten in der ersten Runde ein Freilos. In diesem Wettbewerb ist der Spieltermin am Samstag, 3. August 2024.
Die Auslosung ist auch als Live-Mitschnitt zu verfolgen in Facebook unter folgendem Link:
https://www.facebook.com/100088053356123/videos/485430434083259?locale=de_DE
Der SV Gundersweiler kann seinen Titel als Sieger des Bitburger Kreispokals nicht verteidigen, weil er in die Bezirksliga aufgestiegen ist. Aber 32…
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1. Runde in den Kreispokalen ausgelost
20. Juli 2024Spielbetrieb
Der SV Gundersweiler kann seinen Titel als Sieger des Bitburger Kreispokals nicht verteidigen, weil er in die Bezirksliga aufgestiegen ist. Aber 32 andere Mannschaften haben sich darum beworben. Die erste Runde der Saison 2024/25 ist nun ausgelost worden. Gespielt wird am Mittwoch, 14. August 2024. Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider und sein Stellvertreter Andreas Gödtel losten folgende Paarungen aus:
Auslosung des Kreispokals der 2. Mannschaften
Auch im Kreispokal der 2. Mannschaften wurde die erste Runde ausgelost. 25 Mannschaften hatten sich angemeldet, sieben erhalten in der ersten Runde ein Freilos. In diesem Wettbewerb ist der Spieltermin am Samstag, 3. August 2024.
Die Auslosung ist auch als Live-Mitschnitt zu verfolgen in Facebook unter folgendem Link:
https://www.facebook.com/100088053356123/videos/485430434083259?locale=de_DE
SWFV Meldungen
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Sind Sportler auf ihrer Anlage sicher?
Partner
Erlensee, Dezember 2024: Samstag halb 4 in Deutschland kämpft nicht nur die Fußball Bundesliga um Punkte, bundesweit stehen laut DFB 138.962 Mannschaften im Wettbewerb um Tore und Tabellenplätze. Auf rund 45.000 Fußballplätzen treffen sich Profis, Amateure und Hobbykicker, um ihrem Lieblingssport nachzugehen. Nur wie ist es um den Zustand und die Sicherheit dieser Fußballplätze bestellt?
Hohe Unzufriedenheit beim Zustand der Anlagen
Ca. 80% aller Sportplätze sind in der Verantwortung öffentlicher Kommunen und Gemeinden. Befragt man diese Kommunen sind nur 43% zufrieden mit dem Zustand ihrer Anlagen. 57% bewerten den baulichen Zustand als „eher schlecht“. Ein Drittel der Kommunen sehen demnach einen hohen bis sehr hohen Bedarf an Generalsanierungen oder Modernisierungen (Quelle: Themenbericht SSK Sportstätten im Auftrag des Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Bonn Nov. 2023). Was folgt daraus für die Sportler, die mehrmals die Woche zum Trainings- und Spielbetrieb die Anlagen aufsuchen? Fakt ist: Jeder Sportler hat das Recht auf eine intakte, sichere und gewartete Sportanlage, egal ob die Anlage in öffentlicher Hand ist, von Vereinen oder privat betrieben wird.
Offensichtliche Mängel von Fußballplätzen sind oft leicht zu erkennen: Fußballtore sind nicht gegen das Umkippen gesichert, haben gerissene Tornetze oder hervorstehende Tornetzhaken aus Metall. Oftmals sind auch die Tore selbst gerissen, die Eckverbindungen oben rechts und links können ein Schwachpunkt sein. Erdlöcher im Spielfeld stellen böse Stolperfallen dar, ein Kunstrasen darf nicht eingerissen oder gewölbt sein. Hier sind die Risiken einer Sprunggelenksverletzung für die Spieler durch Einfädeln und Hängenbleiben hoch. Auch Besucher und Zuschauer sind Verletzungsgefahren ausgesetzt, wenn Spielfeldbarrieren scharfe Kanten und falsche Sicherheitsabstände aufweisen oder Werbebanden falsch montiert wurden. Die Betreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage und können bei Sportunfällen, die sich durch mangelhafte Anlagen ergeben, haften. Die Haftung der Betreiber ist durch aktives Handeln oder auch durch Unterlassen möglich. Daraus folgt, dass Verantwortliche regelmäßige Sicherheitsinspektionen von Sport- und Freizeitanlagen veranlassen müssen, wenn sie ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren wollen.
Regelmäßige – mindestens jährliche – Sachkundigenprüfungen und damit einhergehend die Beseitigung der festgestellten Mängel durch ein Fachunternehmen sind Pflicht. Es wird empfohlen, die Sachkunde durch ein Zertifikat bspw. von der Bundesfachgruppe Wartung - Sicherheit für Sport- und Spielgeräten e.V. (BFGW) nachweisen zu lassen. Die HESSISCHE Sportstätten – Ausstattungs- und Service GmbH, Erlensee, Partner des SWFV, ist TÜV- und BFGW-zertifiziert für Funktions- und Sicherheitsinspektionen und inspiziert, wartet und repariert Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze nach den gesetzlichen Vorgaben. Damit können Sportler und Sportanlagenbetreiber auf Nummer Sicher gehen!
Kontakt zu unserem Partner
HESSISCHE Sportstätten – Ausstattungs- und Service GmbH Sascha Albiez Marie-Curie-Str. 6A 63526 Erlensee T: 06183 91 998 0 www.hss-sport.de info@hss-sport.de |
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Erlensee, Dezember 2024: Samstag halb 4 in Deutschland kämpft nicht nur die Fußball Bundesliga um Punkte, bundesweit stehen laut DFB 138.962 Mannschaften im Wettbewerb um Tore und Tabellenplätze. Auf rund 45.000 Fußballplätzen treffen sich Profis, Amateure und Hobbykicker, um ihrem Lieblingssport nachzugehen. Nur wie ist es um den Zustand und die ...
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Erlensee, Dezember 2024: Samstag halb 4 in Deutschland kämpft nicht nur die Fußball Bundesliga um Punkte, bundesweit stehen laut DFB 138.962 Mannschaften im Wettbewerb um Tore und Tabellenplätze. Auf rund 45.000 Fußballplätzen treffen sich Profis, Amateure und Hobbykicker, um ihrem Lieblingssport nachzugehen. Nur wie ist es um den Zustand und die Sicherheit dieser Fußballplätze bestellt?
Hohe Unzufriedenheit beim Zustand der Anlagen
Ca. 80% aller Sportplätze sind in der Verantwortung öffentlicher Kommunen und Gemeinden. Befragt man diese Kommunen sind nur 43% zufrieden mit dem Zustand ihrer Anlagen. 57% bewerten den baulichen Zustand als „eher schlecht“. Ein Drittel der Kommunen sehen demnach einen hohen bis sehr hohen Bedarf an Generalsanierungen oder Modernisierungen (Quelle: Themenbericht SSK Sportstätten im Auftrag des Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Bonn Nov. 2023). Was folgt daraus für die Sportler, die mehrmals die Woche zum Trainings- und Spielbetrieb die Anlagen aufsuchen? Fakt ist: Jeder Sportler hat das Recht auf eine intakte, sichere und gewartete Sportanlage, egal ob die Anlage in öffentlicher Hand ist, von Vereinen oder privat betrieben wird.
Offensichtliche Mängel von Fußballplätzen sind oft leicht zu erkennen: Fußballtore sind nicht gegen das Umkippen gesichert, haben gerissene Tornetze oder hervorstehende Tornetzhaken aus Metall. Oftmals sind auch die Tore selbst gerissen, die Eckverbindungen oben rechts und links können ein Schwachpunkt sein. Erdlöcher im Spielfeld stellen böse Stolperfallen dar, ein Kunstrasen darf nicht eingerissen oder gewölbt sein. Hier sind die Risiken einer Sprunggelenksverletzung für die Spieler durch Einfädeln und Hängenbleiben hoch. Auch Besucher und Zuschauer sind Verletzungsgefahren ausgesetzt, wenn Spielfeldbarrieren scharfe Kanten und falsche Sicherheitsabstände aufweisen oder Werbebanden falsch montiert wurden. Die Betreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage und können bei Sportunfällen, die sich durch mangelhafte Anlagen ergeben, haften. Die Haftung der Betreiber ist durch aktives Handeln oder auch durch Unterlassen möglich. Daraus folgt, dass Verantwortliche regelmäßige Sicherheitsinspektionen von Sport- und Freizeitanlagen veranlassen müssen, wenn sie ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren wollen.
Regelmäßige – mindestens jährliche – Sachkundigenprüfungen und damit einhergehend die Beseitigung der festgestellten Mängel durch ein Fachunternehmen sind Pflicht. Es wird empfohlen, die Sachkunde durch ein Zertifikat bspw. von der Bundesfachgruppe Wartung - Sicherheit für Sport- und Spielgeräten e.V. (BFGW) nachweisen zu lassen. Die HESSISCHE Sportstätten – Ausstattungs- und Service GmbH, Erlensee, Partner des SWFV, ist TÜV- und BFGW-zertifiziert für Funktions- und Sicherheitsinspektionen und inspiziert, wartet und repariert Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze nach den gesetzlichen Vorgaben. Damit können Sportler und Sportanlagenbetreiber auf Nummer Sicher gehen!
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Abschlussveranstaltung „Fair ist mehr“ in Kaiserslautern
Gesellschaftliche Verantwortung
In der Museumsloge des Fritz Walter Stadions auf dem Betzenberg fand die Abschlussfeier der Aktion „Fair ist mehr“ des SWFV statt. Rund 40 Gäste kamen zusammen, um ein abwechslungsreiches Programm zu erleben. Die Veranstaltung wurde von SWFV-Präsident Thomas Bergmann, Vizepräsident Axel Rolland und Moderator Andreas Gödtel eröffnet. Nach einer Führung durch das traditionsreiche Stadion genossen die Teilnehmenden ein gemeinsames Mittagessen, bevor die feierliche Ehrung begann.Im Rahmen der Veranstaltung wurden verschiedene Persönlichkeiten und Vereine für ihr herausragendes Engagement geehrt. Darunter fanden sich Preisträger der Sepp-Herberger-Awards in Kategorien wie Inklusion, Resozialisierung oder Schule und Verein.
Die Preisträger der einzelnen Bereiche
Inklusion: SV Lemberg, Alexander Beuerle. Schule und Verein: Südwestgirls e.V., Thomas Bitzer. Resozialisierung: Schiedsrichtervereinigung Rhein-Pfalz, Daniel Heil und Adrian Kokott. Sozialwerk: SV Blau-Weiß Vorderweidenthal, Thomas und Niko Feldner. Fair ist mehr: Sebastian Hess (SV Herschweiler-Pettersheim), Yannik Bullinger (FK Pirmasens), Jana Beckling (TuS Wörrstadt), Maximilian Walg (TuS Hackenheim), Klaus Jung (LSC Ludwigshafen), Sven Heilmann (SC Stambach), Igor Simonow (ASV Winnweiler), Christopher Wedekind (TuS Mörschied), Len Diekmann (SV Ober-Olm), Raphael Alt (SV Ixheim).
Die Ehrungen wurden von Dr. Markus Merk, Thomas Bergmann und Axel Rolland durchgeführt. Bergmann hob die Bedeutung hervor: „Fairness ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sports und verdient Anerkennung.“ Dr. Markus Merk ergänzte: „Es ist inspirierend, so viele Menschen zu treffen, die sich für fairen Sport und soziale Projekte einsetzen.“ Besonders bemerkenswert: Zwei Vereine konnten trotz oder gerade wegen ihrer fairen Gesten Meistertitel oder Aufstiege feiern. Ein augenzwinkernder Merk kommentierte: „Fairness zahlt sich aus.“ Die Veranstaltung verdeutlichte, wie wichtig Respekt und soziale Verantwortung im Sport sind. Der SWFV bedankte sich bei allen Beteiligten und rief dazu auf, weiterhin faire Gesten zu melden, um ein positives Zeichen für den Fußball zu setzen. Weitere Informationen zur Meldung von Fairplay-Aktionen finden Sie durch Scannen des QR-Codes.
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Abschlussveranstaltung „Fair ist mehr“ in Kaiserslautern
In der Museumsloge des Fritz Walter Stadions auf dem Betzenberg fand die Abschlussfeier der Aktion „Fair ist mehr“ des SWFV statt. Rund 40 Gäste kamen zusammen, um ein abwechslungsreiches Programm zu erleben. Die Veranstaltung wurde von SWFV-Präsident Thomas Bergmann, Vizepräsident Axel Rolland und Moderator Andreas Gödtel eröffnet. Nach einer ...
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Abschlussveranstaltung „Fair ist mehr“ in Kaiserslautern
Gesellschaftliche Verantwortung
In der Museumsloge des Fritz Walter Stadions auf dem Betzenberg fand die Abschlussfeier der Aktion „Fair ist mehr“ des SWFV statt. Rund 40 Gäste kamen zusammen, um ein abwechslungsreiches Programm zu erleben. Die Veranstaltung wurde von SWFV-Präsident Thomas Bergmann, Vizepräsident Axel Rolland und Moderator Andreas Gödtel eröffnet. Nach einer Führung durch das traditionsreiche Stadion genossen die Teilnehmenden ein gemeinsames Mittagessen, bevor die feierliche Ehrung begann.Im Rahmen der Veranstaltung wurden verschiedene Persönlichkeiten und Vereine für ihr herausragendes Engagement geehrt. Darunter fanden sich Preisträger der Sepp-Herberger-Awards in Kategorien wie Inklusion, Resozialisierung oder Schule und Verein.
Die Preisträger der einzelnen Bereiche
Inklusion: SV Lemberg, Alexander Beuerle. Schule und Verein: Südwestgirls e.V., Thomas Bitzer. Resozialisierung: Schiedsrichtervereinigung Rhein-Pfalz, Daniel Heil und Adrian Kokott. Sozialwerk: SV Blau-Weiß Vorderweidenthal, Thomas und Niko Feldner. Fair ist mehr: Sebastian Hess (SV Herschweiler-Pettersheim), Yannik Bullinger (FK Pirmasens), Jana Beckling (TuS Wörrstadt), Maximilian Walg (TuS Hackenheim), Klaus Jung (LSC Ludwigshafen), Sven Heilmann (SC Stambach), Igor Simonow (ASV Winnweiler), Christopher Wedekind (TuS Mörschied), Len Diekmann (SV Ober-Olm), Raphael Alt (SV Ixheim).
Die Ehrungen wurden von Dr. Markus Merk, Thomas Bergmann und Axel Rolland durchgeführt. Bergmann hob die Bedeutung hervor: „Fairness ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sports und verdient Anerkennung.“ Dr. Markus Merk ergänzte: „Es ist inspirierend, so viele Menschen zu treffen, die sich für fairen Sport und soziale Projekte einsetzen.“ Besonders bemerkenswert: Zwei Vereine konnten trotz oder gerade wegen ihrer fairen Gesten Meistertitel oder Aufstiege feiern. Ein augenzwinkernder Merk kommentierte: „Fairness zahlt sich aus.“ Die Veranstaltung verdeutlichte, wie wichtig Respekt und soziale Verantwortung im Sport sind. Der SWFV bedankte sich bei allen Beteiligten und rief dazu auf, weiterhin faire Gesten zu melden, um ein positives Zeichen für den Fußball zu setzen. Weitere Informationen zur Meldung von Fairplay-Aktionen finden Sie durch Scannen des QR-Codes.
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Sportschule und Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
Sonstiges
Die Sportschule Edenkoben und unsere Geschäftsstelle des SWFV bleiben vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir möchten uns herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎄✨ Vielen Dank für Ihr Verständnis, und wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen in ein erfolgreiches Jahr 2025 zu starten!
Ihr Team des Südwestdeutschen Fußballverbands
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Sportschule und Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
Die Sportschule Edenkoben und unsere Geschäftsstelle des SWFV bleiben vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir möchten uns herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes ...
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Sportschule und Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
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Die Sportschule Edenkoben und unsere Geschäftsstelle des SWFV bleiben vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir möchten uns herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎄✨ Vielen Dank für Ihr Verständnis, und wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen in ein erfolgreiches Jahr 2025 zu starten!
Ihr Team des Südwestdeutschen Fußballverbands