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Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

27. Dez. 2021
Sonstiges
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Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

Nachruf Karl-Heinz Adam wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie…
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Traurige Mitteilung

27. Dez. 2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

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Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

12. Dez. 2021
Sonstiges
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Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
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Weihnachtsgrüße

12. Dez. 2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

26. Nov. 2021
Spielbetrieb
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

Liebe Vereinsvertreter*innen, auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26. Nov. 2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

SWFV Meldungen

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Amateure erwarten positive EURO-Effekte 

Sonstiges

Die EURO 2024 zieht Deutschland in ihren Bann und sorgt auch in den Amateurvereinen für gute Stimmung. Die Nationalmannschaft um Bundestrainer Julian Nagelsmann wird an der Basis als sympathischer und großartiger Repräsentant Deutschlands wahrgenommen. 88 Prozent erwarten durch die Heim-EM auch positive Effekte für den deutschen Amateurfußball. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage im Amateurfußball-Barometer, an der mehr als 6.000 Personen in den vergangenen drei Tagen teilgenommen haben. 

 

Die Befragten erwarten vor allem, dass im Zuge der EURO mehr Kinder und Jugendliche in die Vereine strömen und Fußball spielen (78 Prozent). Die Hälfte der Teilnehmer*innen erhofft sich eine höhere Aufmerksamkeit für den Amateurfußball, 40 Prozent sind zuversichtlich, dass die Mitgliederzahlen in den Klubs steigen werden. Fast 60 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Klub die EURO mit eigenen Maßnahmen begleitet, allen voran, gemeinsam die Spiele im Verein zu schauen. 

 

Hohe Sympathiewerte für Nationalmannschaft 

Die deutsche Nationalmannschaft erfreut sich hoher Sympathiewerte. 92 Prozent der Umfrage-Teilnehmer*innen nehmen das Team als sympathisch wahr. 79 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die Nationalmannschaft nahbarer geworden ist. 82 Prozent schreiben ihr Vorbildcharakter zu. Dass die DFB-Auswahl Deutschland toll repräsentiert, bejahen 87 Prozent. Nur knapp zwei Prozent sehen es nicht so.  

 

Die EURO im eigenen Land wird vor allem als stimmungsvoll empfunden (87 Prozent). 81 Prozent bezeichnen das Turnier als spannend, 77 Prozent als begeisternd. Die Aussage, dass die EURO verbindend wirkt, unterstützen 71 Prozent. 

 

Das DFB-Punktespiel, die große Vereinsaktion rund um die EURO, ist mehr als 60 Prozent der Befragten bekannt. 66 Prozent bewerten das Punktespiel als gut oder sehr gut. 

 

Amateurfußball mobilisiert in Deutschland 10 Millionen Menschen 

Wie beliebt der Amateurfußball in Deutschland ist, unterstreicht eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die bereits im Frühjahr unter Bundesbürger*innen ab 14 Jahren durchgeführt wurde. Demnach bezeichnen sich in Deutschland sieben Millionen Personen als Fan eines Amateurvereins. Mehr als 10 Millionen Menschen werden aktiv und passiv durch den Amateurfußball mobilisiert.  

 

Mehr als 40 Prozent der befragten Bundesbürger*innen gaben im Rahmen der YouGov-Umfrage an, sich sehr stark oder stark für Fußball zu interessieren. Ebenfalls rund 40 Prozent der Befragten spielen Fußball oder haben in der Vergangenheit Fußball gespielt. Übertragen auf die Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren sind dies rund 30 Millionen Menschen.  

 

Sonstiges
Amateure erwarten positive EURO-Effekte 
Die EURO 2024 zieht Deutschland in ihren Bann und sorgt auch in den Amateurvereinen für gute Stimmung. Die Nationalmannschaft um Bundestrainer Julian Nagelsmann wird an der Basis als sympathischer und großartiger Repräsentant Deutschlands wahrgenommen. 88 Prozent erwarten durch die Heim-EM auch positive Effekte für den deutschen Amateurfußball. Das ...
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Amateure erwarten positive EURO-Effekte 

Sonstiges

Die EURO 2024 zieht Deutschland in ihren Bann und sorgt auch in den Amateurvereinen für gute Stimmung. Die Nationalmannschaft um Bundestrainer Julian Nagelsmann wird an der Basis als sympathischer und großartiger Repräsentant Deutschlands wahrgenommen. 88 Prozent erwarten durch die Heim-EM auch positive Effekte für den deutschen Amateurfußball. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage im Amateurfußball-Barometer, an der mehr als 6.000 Personen in den vergangenen drei Tagen teilgenommen haben. 

 

Die Befragten erwarten vor allem, dass im Zuge der EURO mehr Kinder und Jugendliche in die Vereine strömen und Fußball spielen (78 Prozent). Die Hälfte der Teilnehmer*innen erhofft sich eine höhere Aufmerksamkeit für den Amateurfußball, 40 Prozent sind zuversichtlich, dass die Mitgliederzahlen in den Klubs steigen werden. Fast 60 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Klub die EURO mit eigenen Maßnahmen begleitet, allen voran, gemeinsam die Spiele im Verein zu schauen. 

 

Hohe Sympathiewerte für Nationalmannschaft 

Die deutsche Nationalmannschaft erfreut sich hoher Sympathiewerte. 92 Prozent der Umfrage-Teilnehmer*innen nehmen das Team als sympathisch wahr. 79 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die Nationalmannschaft nahbarer geworden ist. 82 Prozent schreiben ihr Vorbildcharakter zu. Dass die DFB-Auswahl Deutschland toll repräsentiert, bejahen 87 Prozent. Nur knapp zwei Prozent sehen es nicht so.  

 

Die EURO im eigenen Land wird vor allem als stimmungsvoll empfunden (87 Prozent). 81 Prozent bezeichnen das Turnier als spannend, 77 Prozent als begeisternd. Die Aussage, dass die EURO verbindend wirkt, unterstützen 71 Prozent. 

 

Das DFB-Punktespiel, die große Vereinsaktion rund um die EURO, ist mehr als 60 Prozent der Befragten bekannt. 66 Prozent bewerten das Punktespiel als gut oder sehr gut. 

 

Amateurfußball mobilisiert in Deutschland 10 Millionen Menschen 

Wie beliebt der Amateurfußball in Deutschland ist, unterstreicht eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die bereits im Frühjahr unter Bundesbürger*innen ab 14 Jahren durchgeführt wurde. Demnach bezeichnen sich in Deutschland sieben Millionen Personen als Fan eines Amateurvereins. Mehr als 10 Millionen Menschen werden aktiv und passiv durch den Amateurfußball mobilisiert.  

 

Mehr als 40 Prozent der befragten Bundesbürger*innen gaben im Rahmen der YouGov-Umfrage an, sich sehr stark oder stark für Fußball zu interessieren. Ebenfalls rund 40 Prozent der Befragten spielen Fußball oder haben in der Vergangenheit Fußball gespielt. Übertragen auf die Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren sind dies rund 30 Millionen Menschen.  

 

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Umfrage mit Trikot-Gewinnspiel zum EM-Feeling an der Basis

Sonstiges

Die EURO 2024 in Deutschland läuft – und jetzt bist Du gefragt. Wir wollen in einer Umfrage bis zum 28. Juni, 10 Uhr, wissen, wie die EURO 2024 an der Fußball-Basis ankommt. Das Mitreden lohnt sich, denn es gibt ein besonderes Bonbon: Unter allen Personen, die an der Umfrage teilnehmen, verlosen wir 5 signierte Nationalmannschaftstrikots.

 

Jetzt für das Amateurfußball-Barometer registrieren und an der Umfrage teilnehmen!

Eure Meinung ist gefragt!

Welche Stimmung herrscht rund um die EM in den Amateurvereinen? Wie wird die deutsche Nationalmannschaft an der Basis wahrgenommen? Wie nutzt Dein Verein die EURO? Erwartest Du positive Effekte durch das Turnier? Wir wollen es von Dir wissen.

 

Was ist das Amateurfußball-Barometer?

Du willst mitreden und deine Meinung einbringen? Das Amateurfußball-Barometer gibt dir regelmäßig die Chance dazu. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und seine 21 Landesverbände rufen alle Fußballer*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Ehrenamtlichen an der Basis dazu auf, an den wiederkehrenden Umfragen zu unterschiedlichen Fragestellungen des Amateurfußballs teilzunehmen.

 

Jetzt an der Umfrage teilnehmen!

 

Die aktuelle EURO-Umfrage läuft bis zum 28. Juni 2024, 10 Uhr.

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Die EURO 2024 in Deutschland läuft – und jetzt bist Du gefragt. Wir wollen in einer Umfrage bis zum 28. Juni, 10 Uhr, wissen, wie die EURO 2024 an der Fußball-Basis ankommt. Das Mitreden lohnt sich, denn es gibt ein besonderes Bonbon: Unter allen Personen, die an der Umfrage teilnehmen, verlosen wir 5 signierte Nationalmannschaftstrikots.   Jetzt ...
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Umfrage mit Trikot-Gewinnspiel zum EM-Feeling an der Basis

Sonstiges

Die EURO 2024 in Deutschland läuft – und jetzt bist Du gefragt. Wir wollen in einer Umfrage bis zum 28. Juni, 10 Uhr, wissen, wie die EURO 2024 an der Fußball-Basis ankommt. Das Mitreden lohnt sich, denn es gibt ein besonderes Bonbon: Unter allen Personen, die an der Umfrage teilnehmen, verlosen wir 5 signierte Nationalmannschaftstrikots.

 

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Welche Stimmung herrscht rund um die EM in den Amateurvereinen? Wie wird die deutsche Nationalmannschaft an der Basis wahrgenommen? Wie nutzt Dein Verein die EURO? Erwartest Du positive Effekte durch das Turnier? Wir wollen es von Dir wissen.

 

Was ist das Amateurfußball-Barometer?

Du willst mitreden und deine Meinung einbringen? Das Amateurfußball-Barometer gibt dir regelmäßig die Chance dazu. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und seine 21 Landesverbände rufen alle Fußballer*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Ehrenamtlichen an der Basis dazu auf, an den wiederkehrenden Umfragen zu unterschiedlichen Fragestellungen des Amateurfußballs teilzunehmen.

 

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Die aktuelle EURO-Umfrage läuft bis zum 28. Juni 2024, 10 Uhr.

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IKK-Junioren-Verbandspokalsieger in Eisenberg ermittelt

Spielbetrieb

Am Samstag, den 15. Juni 2024, fand bei der TSG 1878/1951 Eisenberg der Endspieltag um den IKK-Junioren-Verbandspokal statt. Vor insgesamt rund mehr als 500 Zuschauern wurden die Verbandspokalsieger in den Altersklassen der D-, C- und B-Junioren ermittelt.

 

D-Junioren Sieger: FC Meisenheim/JSG Nahe-Glan

Im ersten Endspiel des Tages setzten sich die D-Junioren des FC Meisenheim/JSG Nahe-Glan in einem hochspannenden und umkämpften Spiel mit 2:1 gegen den FC Speyer 09 durch – dabei wurde ein 0:1-Rückstand gedreht.

 

C-Junioren Sieger: FSV Offenbach/Bellheim SG

Im darauffolgenden Spiel der C-Junioren traf der FSV Offenbach/Bellheim SG aus der Verbandsliga auf den Regionalligisten TSV Schott Mainz. Die Vorderpfälzer sahen bereits in der regulären Spielzeit wie der sichere Sieger aus, bis die Mainzer in der Nachspielzeit doch noch ausgleichen konnten. Nach einer ereignisarmen Verlängerung musste die Entscheidung im Elfmeterschießen fallen. Hier zeigte sich die Spielgemeinschaft aus Offenbach und Bellheim als nervenstärker und sicherte sich den Pokalsieg.

 

B-Junioren Sieger: VfR Wormatia Worms

Das abschließende Endspiel um den IKK-B-Junioren-Verbandspokal entschied VfR Wormatia Worms für sich. Aufgrund einer überlegenen zweiten Halbzeit konnte der Regionalliga-Mitkonkurrent TSV Schott Mainz mit 4:0 bezwungen werden.

 

 

D-Junioren Sieger: FC Meisenheim / JSG Nahe-Glan 

B-Junioren Sieger: FSV Offenbach / Bellheim SG 

Sieger B-Junioren: VfR Wormatia Worms 

 

Spielbetrieb
IKK-Junioren-Verbandspokalsieger in Eisenberg ermittelt
Am Samstag, den 15. Juni 2024, fand bei der TSG 1878/1951 Eisenberg der Endspieltag um den IKK-Junioren-Verbandspokal statt. Vor insgesamt rund mehr als 500 Zuschauern wurden die Verbandspokalsieger in den Altersklassen der D-, C- und B-Junioren ermittelt.   D-Junioren Sieger: FC Meisenheim/JSG Nahe-Glan Im ersten Endspiel des Tages setzten sich ...
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IKK-Junioren-Verbandspokalsieger in Eisenberg ermittelt

Spielbetrieb

Am Samstag, den 15. Juni 2024, fand bei der TSG 1878/1951 Eisenberg der Endspieltag um den IKK-Junioren-Verbandspokal statt. Vor insgesamt rund mehr als 500 Zuschauern wurden die Verbandspokalsieger in den Altersklassen der D-, C- und B-Junioren ermittelt.

 

D-Junioren Sieger: FC Meisenheim/JSG Nahe-Glan

Im ersten Endspiel des Tages setzten sich die D-Junioren des FC Meisenheim/JSG Nahe-Glan in einem hochspannenden und umkämpften Spiel mit 2:1 gegen den FC Speyer 09 durch – dabei wurde ein 0:1-Rückstand gedreht.

 

C-Junioren Sieger: FSV Offenbach/Bellheim SG

Im darauffolgenden Spiel der C-Junioren traf der FSV Offenbach/Bellheim SG aus der Verbandsliga auf den Regionalligisten TSV Schott Mainz. Die Vorderpfälzer sahen bereits in der regulären Spielzeit wie der sichere Sieger aus, bis die Mainzer in der Nachspielzeit doch noch ausgleichen konnten. Nach einer ereignisarmen Verlängerung musste die Entscheidung im Elfmeterschießen fallen. Hier zeigte sich die Spielgemeinschaft aus Offenbach und Bellheim als nervenstärker und sicherte sich den Pokalsieg.

 

B-Junioren Sieger: VfR Wormatia Worms

Das abschließende Endspiel um den IKK-B-Junioren-Verbandspokal entschied VfR Wormatia Worms für sich. Aufgrund einer überlegenen zweiten Halbzeit konnte der Regionalliga-Mitkonkurrent TSV Schott Mainz mit 4:0 bezwungen werden.

 

 

D-Junioren Sieger: FC Meisenheim / JSG Nahe-Glan 

B-Junioren Sieger: FSV Offenbach / Bellheim SG 

Sieger B-Junioren: VfR Wormatia Worms 

 

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