Gebietsspruchkammer Nahe

Sascha Michael Keßler

Voristzender

Platzhalter | Bild Person
Sascha Michael Keßler

Jörg Schneider

Stellv. Vorsitzender

Platzhalter | Bild Person
Jörg Schneider

Anja Klein

Beisitzerin

Olaf Paare

Beisitzer

Olaf Paare - SWFV
Olaf Paare
Mandel

Elke Pankatz

Beisitzerin

Mario Schwarz

Beisitzer

Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß § 14 Nr. 4 b) und c) SWFV-Satzung

Die Gebietsspruchkammer Nahe ist umfassend zuständig für folgende Angelegenheiten des Männer-, Frauen- und Jugendfußballs bis zur A-Klasse in ihrem Gebiet Nahe mit den Kreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach:

 

a) Ausschreitungen bei Spielen und allen unmittelbar damit zusammenhängenden Verfehlungen sowie bei Spielabbrüchen mit Ausnahme von witterungsbedingten Abbrüchen;
b) Proteste und die in ihre Zuständigkeit fallenden Berufungen;
c) Anträge zum Präsidium auf Ausschluss aus dem Verband;
d) Verlusterklärungen von Pflichtspielen mit Ausnahme der Reservespiele sowie für die Abmeldung von Mannschaften;
e) Entscheidungen nach §§ 12, 13 und 14 Strafordnung;
f) Verfahren, in denen eine Sperre von mehr als 6 Wochen/6 Spielen Dauer zu erwarten ist;
g) Verfahren gegen Schiedsrichter, in denen eine Sperre zu erwarten ist;
h) einstweilige Maßnahmen gemäß § 16 der Rechts- und Verfahrensordnung;
i) Verstöße gegen § 6 Nummer 2 und § 7 der Spielordnung;
j) Angelegenheiten auf Grundlage von § 23 b Nummer 3 und 4 der Spielordnung (Teilnahmevereinbarung für den Verbandspokal);
k) Entscheidungen nach § 6 Nummer 5 bis 6 der Strafordnung (Tätlichkeit und Bedrohung gegen Schiedsrichter).

 

Darüber hinaus ist die Gebietsspruchkammer die Berufungsinstanz für alle Urteile des Einzelrichters der Kreise Birkenfeld und Bad Kreuznach.

 

Örtlich zuständig ist die Gebietsspruchkammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Verein seinen Sitz hat, welcher entweder selbst beschuldigt ist oder welchem eine beschuldigte Einzelperson angehört.