Gebietsspruchkammer Westpfalz
Hartmut Seibel
Vorsitzender
Thorsten Schmitt
Stellv. Vorsitzender
Guido Becker
Beisitzer
Susanne Bendig
Beisitzerin
Miriam Geisinger
Beisitzerin
Celéstine Kaufmann
Beisitzerin
Die Gebietsspruchkammer Westpfalz ist umfassend zuständig für folgende Angelegenheiten des Männer-, Frauen- und Jugendfußballs bis zur A-Klasse in ihrem Gebiet der Westpfalz mit den Kreisen Kaiserslautern-Donnersberg, Kusel-Kaiserslautern und Pirmasens-Zweibrücken:
a) Ausschreitungen bei Spielen und allen unmittelbar damit zusammenhängenden Verfehlungen sowie bei Spielabbrüchen mit Ausnahme von witterungsbedingten Abbrüchen;
b) Proteste und die in ihre Zuständigkeit fallenden Berufungen;
c) Anträge zum Präsidium auf Ausschluss aus dem Verband;
d) Verlusterklärungen von Pflichtspielen mit Ausnahme der Reservespiele sowie für die Abmeldung von Mannschaften;
e) Entscheidungen nach §§ 12, 13 und 14 Strafordnung;
f) Verfahren, in denen eine Sperre von mehr als 6 Wochen/6 Spielen Dauer zu erwarten ist;
g) Verfahren gegen Schiedsrichter, in denen eine Sperre zu erwarten ist;
h) einstweilige Maßnahmen gemäß § 16 der Rechts- und Verfahrensordnung;
i) Verstöße gegen § 6 Nummer 2 und § 7 der Spielordnung;
j) Angelegenheiten auf Grundlage von § 23 b Nummer 3 und 4 der Spielordnung (Teilnahmevereinbarung für den Verbandspokal);
k) Entscheidungen nach § 6 Nummer 5 bis 6 der Strafordnung (Tätlichkeit und Bedrohung gegen Schiedsrichter).
Darüber hinaus ist die Gebietsspruchkammer die Berufungsinstanz für alle Urteile des Einzelrichters der Kreise Kaiserslautern-Donnersberg, Kusel-Kaiserslautern und Pirmasens-Zweibrücken.
Örtlich zuständig ist die Gebietsspruchkammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Verein seinen Sitz hat, welcher entweder selbst beschuldigt ist oder welchem eine beschuldigte Einzelperson angehört.