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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

26. Nov. 2021
Spielbetrieb
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

Liebe Vereinsvertreter*innen, auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26. Nov. 2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

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SC Kirn-Sulzbach hilft

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

20. Okt. 2021
Gesellschaftliche Verantwortung
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SC Kirn-Sulzbach hilft

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach   Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben ! Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr…
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SC Kirn-Sulzbach hilft

20. Okt. 2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

20. Okt. 2021
Gesellschaftliche Verantwortung
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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen   © Staatskanzlei RLP/Sämmer Hingehen, Perso zeigen,…
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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20. Okt. 2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

SWFV Meldungen

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U15-Auswahl testet für DFB-Turnier

Auswahlmannschaften

Die U15-Auswahlmannschaft (Jahrgang 2008) des Südwestdeutschen Fußballverbandes nimmt am 03. und 04. Juni am diesjährigen Regionalturnier zusammen mit den Fußballverbänden Rheinland und Saarland teil.

 

Das Regionalturnier findet im Saarland statt und dient den drei Verbandstrainern als wichtiger Test für das vom 15. – 20. Juni stattfindenden U15-DFB-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau. Die Südwestauswahl spielt am 03. Juni um 15:00 Uhr in der Sportschule Saarbrücken gegen das Rheinland und am darauffolgenden Tag um 10:30 Uhr in Niederbexbach gegen Gastgeber Saarland.

 

Verbandssportlehrer Heinz Jürgen Schlösser hat nachfolgende Spieler nominiert

1ObermannJulian1. FC Kaiserslautern
2AslanDevran1. FC Kaiserslautern
3DragovacBenjamin1. FC Kaiserslautern
4ResicDzenan1. FC Kaiserslautern
5GüzelcanDevin1. FC Kaiserslautern
6SchusterJulian1. FC Kaiserslautern
7JungMoritz1. FC Kaiserslautern
8VukojaLuka1. FSV Mainz 05
9EmmrichRobin1. FSV Mainz 05
10RosenbergerChris1. FSV Mainz 05
11HillbrunnerFynn1. FSV Mainz 05
12HanflandPaul1. FSV Mainz 05
13KärcherBent1. FSV Mainz 05
14KumarFlorian1. FSV Mainz 05
15BurretKiran1. FSV Mainz 05
16BittroffMaurice1. FSV Mainz 05
17LisDavidFC Speyer 09
18HenselerTitusSV Gonsenheim
AbrufJungfleischBen1. FC Kaiserslautern
AbrufAustLuca Leon1. FC Kaiserslautern
AbrufBackesEddy1. FC Kaiserslautern
AbrufTushiOrlind1. FC Kaiserslautern
AbrufVollTristan1. FC Kaiserslautern
AbrufMehmetajAlban1. FC Kaiserslautern
AbrufIhringJanis1. FSV Mainz 05
AbrufStadtmüllerElias1. FSV Mainz 05
AbrufMehicLiam Patrick1. FSV Mainz 05
AbrufSchmittJonathanSV Gonsenheim
AbrufSeifertNoahSV Gonsenheim

 

Auswahlmannschaften
U15-Auswahl testet für DFB-Turnier
Die U15-Auswahlmannschaft (Jahrgang 2008) des Südwestdeutschen Fußballverbandes nimmt am 03. und 04. Juni am diesjährigen Regionalturnier zusammen mit den Fußballverbänden Rheinland und Saarland teil.   Das Regionalturnier findet im Saarland statt und dient den drei Verbandstrainern als wichtiger Test für das vom 15. – 20. Juni stattfindenden U15 ...
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U15-Auswahl testet für DFB-Turnier

Auswahlmannschaften

Die U15-Auswahlmannschaft (Jahrgang 2008) des Südwestdeutschen Fußballverbandes nimmt am 03. und 04. Juni am diesjährigen Regionalturnier zusammen mit den Fußballverbänden Rheinland und Saarland teil.

 

Das Regionalturnier findet im Saarland statt und dient den drei Verbandstrainern als wichtiger Test für das vom 15. – 20. Juni stattfindenden U15-DFB-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau. Die Südwestauswahl spielt am 03. Juni um 15:00 Uhr in der Sportschule Saarbrücken gegen das Rheinland und am darauffolgenden Tag um 10:30 Uhr in Niederbexbach gegen Gastgeber Saarland.

 

Verbandssportlehrer Heinz Jürgen Schlösser hat nachfolgende Spieler nominiert

1ObermannJulian1. FC Kaiserslautern
2AslanDevran1. FC Kaiserslautern
3DragovacBenjamin1. FC Kaiserslautern
4ResicDzenan1. FC Kaiserslautern
5GüzelcanDevin1. FC Kaiserslautern
6SchusterJulian1. FC Kaiserslautern
7JungMoritz1. FC Kaiserslautern
8VukojaLuka1. FSV Mainz 05
9EmmrichRobin1. FSV Mainz 05
10RosenbergerChris1. FSV Mainz 05
11HillbrunnerFynn1. FSV Mainz 05
12HanflandPaul1. FSV Mainz 05
13KärcherBent1. FSV Mainz 05
14KumarFlorian1. FSV Mainz 05
15BurretKiran1. FSV Mainz 05
16BittroffMaurice1. FSV Mainz 05
17LisDavidFC Speyer 09
18HenselerTitusSV Gonsenheim
AbrufJungfleischBen1. FC Kaiserslautern
AbrufAustLuca Leon1. FC Kaiserslautern
AbrufBackesEddy1. FC Kaiserslautern
AbrufTushiOrlind1. FC Kaiserslautern
AbrufVollTristan1. FC Kaiserslautern
AbrufMehmetajAlban1. FC Kaiserslautern
AbrufIhringJanis1. FSV Mainz 05
AbrufStadtmüllerElias1. FSV Mainz 05
AbrufMehicLiam Patrick1. FSV Mainz 05
AbrufSchmittJonathanSV Gonsenheim
AbrufSeifertNoahSV Gonsenheim

 

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Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalfinale 2023

Verbandspokal
Tickets für das Finale in Pirmasens

Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2023 in Pirmasens hat begonnen, Im Endspiel stehen sich die Mannschaften des VfR Wormatia Worms des TSV Schott Mainz gegenüber.  

 

Tickets wie folgt bestellbar

Die Tickets können online ausgewählt und mittels print@home bestellt werden. 

 

Außerdem stehen Ihnen folgende Vorverkaufsstellen zur Verfügung

In Mainz: 

  • mainz STORE, Markt 17, 55116 Mainz 
  • Media Markt Mainz, Haifa-Allee 1, 55128 Mainz 
  • Studierendenwerk Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz 

 

In Pirmasens: 

  • Reiseland, Bahnhofstraße 7, 66953 Pirmasens 
  • Toto-Lotto Wasgau, Bitscher Str. 85, 66955 Pirmasens 

 

In Worms: 

  • Farben Wiegand, Binger Straße 28,  
  • Hebelseierlei, Schwambstraße 20, 67547 Worms 
  • KVG TicketService Worms, Rathenaustr. 11, 67547 Worms 
  • Nibelungen Kurier, Prinz-Carl-Anlage 20, 67547 Worms 
  • Puderdose, Zornstraße 2, 67549 Worms 
  • Reisebüro Hinterschitt, Pfeddersheim, Paternusstraße 15, 67551 Worms 
  • Shop am Dom, Neumarkt 14, 67547 Worms 
  • Tourist-Information, Worms Neumarkt 14, 67547 Worms 

 

Weiter Vorverkaufsstellen finden Sie hier: https://www.ticket-regional.de/vorverkaufsstellen.php  Wenden Sie sich bei Fragen aber jederzeit gerne an tickets@swfv.de oder telefonisch an 06323 – 949 36 80.

  

Ticketpreise

Sitzplätze überdacht normal ermäßigt Kinder bis 12 Jahren Kinder bis 6 Jahren 
 17,00 € 13,00 € 6,00 € Frei (benötigt aber "Kinderticket") 
Stehplätze normal ermäßigt Kinder bis 12 Jahren Kinder bis 6 Jahren 
 10,00 € 7,00 € 3,00 € Frei (benötigt aber "Kinderticket") 
VIP 70 € 70 € 25 €  10 € 

 

Kinder bis 6 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein “Kinderticket”. Diese sind online auswählbar. 

Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Tickets für das Bitburger Verbandspokalendspiel bereits vor dem Spieltag zu erwerben. Eine Tageskasse ist aktuell nicht vorgesehen! 

Es besteht die Möglichkeit Rollstuhlfahrertickets zu erwerben. Wenden Sie sich dazu bitte vorab direkt an manuel.gaa@swfv.de oder 06323 949 36 80. 

Das Stadion öffnet 1,5 Stunden (12:45 Uhr) vor Spielbeginn. Die Anstoßzeit ist um 14:15 Uhr. 

Wir empfehlen eine frühzeitige Anreise. 

 

Verbandspokal
Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalfinale 2023
Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2023 in Pirmasens hat begonnen, Im Endspiel stehen sich die Mannschaften des VfR Wormatia Worms des TSV Schott Mainz gegenüber.     Tickets wie folgt bestellbar Neutrale Steh- und Sitzplätze sowie VIP-Tickets unter: www.ticket-regional.de/fussballsuedwest  Fans des VfR Wormatia ...
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Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalfinale 2023

Verbandspokal
Tickets für das Finale in Pirmasens

Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2023 in Pirmasens hat begonnen, Im Endspiel stehen sich die Mannschaften des VfR Wormatia Worms des TSV Schott Mainz gegenüber.  

 

Tickets wie folgt bestellbar

Die Tickets können online ausgewählt und mittels print@home bestellt werden. 

 

Außerdem stehen Ihnen folgende Vorverkaufsstellen zur Verfügung

In Mainz: 

  • mainz STORE, Markt 17, 55116 Mainz 
  • Media Markt Mainz, Haifa-Allee 1, 55128 Mainz 
  • Studierendenwerk Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz 

 

In Pirmasens: 

  • Reiseland, Bahnhofstraße 7, 66953 Pirmasens 
  • Toto-Lotto Wasgau, Bitscher Str. 85, 66955 Pirmasens 

 

In Worms: 

  • Farben Wiegand, Binger Straße 28,  
  • Hebelseierlei, Schwambstraße 20, 67547 Worms 
  • KVG TicketService Worms, Rathenaustr. 11, 67547 Worms 
  • Nibelungen Kurier, Prinz-Carl-Anlage 20, 67547 Worms 
  • Puderdose, Zornstraße 2, 67549 Worms 
  • Reisebüro Hinterschitt, Pfeddersheim, Paternusstraße 15, 67551 Worms 
  • Shop am Dom, Neumarkt 14, 67547 Worms 
  • Tourist-Information, Worms Neumarkt 14, 67547 Worms 

 

Weiter Vorverkaufsstellen finden Sie hier: https://www.ticket-regional.de/vorverkaufsstellen.php  Wenden Sie sich bei Fragen aber jederzeit gerne an tickets@swfv.de oder telefonisch an 06323 – 949 36 80.

  

Ticketpreise

Sitzplätze überdacht normal ermäßigt Kinder bis 12 Jahren Kinder bis 6 Jahren 
 17,00 € 13,00 € 6,00 € Frei (benötigt aber "Kinderticket") 
Stehplätze normal ermäßigt Kinder bis 12 Jahren Kinder bis 6 Jahren 
 10,00 € 7,00 € 3,00 € Frei (benötigt aber "Kinderticket") 
VIP 70 € 70 € 25 €  10 € 

 

Kinder bis 6 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein “Kinderticket”. Diese sind online auswählbar. 

Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Tickets für das Bitburger Verbandspokalendspiel bereits vor dem Spieltag zu erwerben. Eine Tageskasse ist aktuell nicht vorgesehen! 

Es besteht die Möglichkeit Rollstuhlfahrertickets zu erwerben. Wenden Sie sich dazu bitte vorab direkt an manuel.gaa@swfv.de oder 06323 949 36 80. 

Das Stadion öffnet 1,5 Stunden (12:45 Uhr) vor Spielbeginn. Die Anstoßzeit ist um 14:15 Uhr. 

Wir empfehlen eine frühzeitige Anreise. 

 

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Dankeschön-Wochenende für verdiente Ehrenamtler

Ehrenamt

Das Dankeschön-Wochenende findet jedes Jahr abwechselnd in einem der vier teilnehmenden Landesverbänden Rheinland, Niederrhein, Saarland oder Südwest zur Ehrung der Ehrenamtspreisträger:innen statt. Dieses Jahr waren die Ehrenamtlichen beim Saarländischen Fußballverband (SFV) zu Gast. Am Freitag den 12. Mai.2023 begegneten sich die ersten ausgezeichneten Preisträger:innen aus den Fußballverbänden in der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken.

 

Die Atmosphäre stimmte von Anfang an. Bei einem saarländischen Buffet zubereitet durch die ehrenamtlichen Helfer des SFV. Am Samstagmorgen (13.Mai .2023) reisten die letzten Ehrenamtlichen aus den vier Fußballverbänden an. Nach kurzer Vorstellungsrunde der Kreisehrenamtspreisträger:innen, ging es zur Villa Borg in Perl-Borg zu einer Führung in die Zeit der Römer vor 2000 Jahren.

 

Anschließend ging die Reise durch das Saarland nach Luxemburg zu einem Besuch im berühmtesten unbekannten Dorf der Welt nach Schengen (Schengener Abkommen). Bei einem Mittagessen und Kaffee und Kuchen mit anschließender Weinprobe endetet in Perl der Ausflug beim Gastgeber. Der perfekte Tag wurde durch ein gemeinsames Abendessen abgerundet.

 

Alles in allem war das Dankeschön-Wochenende, auch dank des herrlichen Wetters, ein gelungenes „Dankeschön“ für unsere Ehrenamtspreisträger:innen. 

Ehrenamt
Dankeschön-Wochenende für verdiente Ehrenamtler
Das Dankeschön-Wochenende findet jedes Jahr abwechselnd in einem der vier teilnehmenden Landesverbänden Rheinland, Niederrhein, Saarland oder Südwest zur Ehrung der Ehrenamtspreisträger:innen statt. Dieses Jahr waren die Ehrenamtlichen beim Saarländischen Fußballverband (SFV) zu Gast. Am Freitag den 12. Mai.2023 begegneten sich die ersten ...
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Dankeschön-Wochenende für verdiente Ehrenamtler

Ehrenamt

Das Dankeschön-Wochenende findet jedes Jahr abwechselnd in einem der vier teilnehmenden Landesverbänden Rheinland, Niederrhein, Saarland oder Südwest zur Ehrung der Ehrenamtspreisträger:innen statt. Dieses Jahr waren die Ehrenamtlichen beim Saarländischen Fußballverband (SFV) zu Gast. Am Freitag den 12. Mai.2023 begegneten sich die ersten ausgezeichneten Preisträger:innen aus den Fußballverbänden in der Hermann-Neuberger-Sportschule in Saarbrücken.

 

Die Atmosphäre stimmte von Anfang an. Bei einem saarländischen Buffet zubereitet durch die ehrenamtlichen Helfer des SFV. Am Samstagmorgen (13.Mai .2023) reisten die letzten Ehrenamtlichen aus den vier Fußballverbänden an. Nach kurzer Vorstellungsrunde der Kreisehrenamtspreisträger:innen, ging es zur Villa Borg in Perl-Borg zu einer Führung in die Zeit der Römer vor 2000 Jahren.

 

Anschließend ging die Reise durch das Saarland nach Luxemburg zu einem Besuch im berühmtesten unbekannten Dorf der Welt nach Schengen (Schengener Abkommen). Bei einem Mittagessen und Kaffee und Kuchen mit anschließender Weinprobe endetet in Perl der Ausflug beim Gastgeber. Der perfekte Tag wurde durch ein gemeinsames Abendessen abgerundet.

 

Alles in allem war das Dankeschön-Wochenende, auch dank des herrlichen Wetters, ein gelungenes „Dankeschön“ für unsere Ehrenamtspreisträger:innen. 

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