„Integration durch Sport“ – Zusätzliche Fördermöglichkeit für „Geflüchtete“

20.10.2022
„Integration durch Sport“ – Zusätzliche Fördermöglichkeit für „Geflüchtete“ (Bild: Sportbund Pfalz)

Der Landessportbund RLP stellt bis Ende 2022 gesonderte Fördermittel bereit, damit Vereine und Verbände aus der rheinland-pfälzischen Sportorganisation Förderung für Mitgliedsbeiträge, individuelle Sportausrüstung und Schutzausstattung für Geflüchtete – unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit – befristet beantragen können.

 

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Sonderförderung ist befristet vom 01.08.2022 bis zum 31.12.2022.

Zuwendungsfähig sind

1. Die Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften ist ab dem 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 möglich (Deckelung bis max. 120€ pro Person).
2. die einmalige Übernahme individueller Sportausrüstung oder Schutzausstattung für breitensportliche Aktivitäten zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen bis maximal 250,- €. Die Materialien müssen laut Kaufbeleg zwischen 01.08.2022 und 14.12.2022 angeschafft werden.

 

Pro Verein sind maximal 2.000, - € förderfähig. Bitte beachten Sie, dass die Förderung erst nach Prüfung und Bewilligung der Maßnahme durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz erfolgt. Dies stellt eine Sonderförderung dar, welche ausschließlich bis Ende 2022 befristet ist.

 

Förderfähig sind insbesondere:

  • Mitgliedsbeiträge ab dem 01.08.2022 bis 31.12.2022 (max. 120€ pro Person/Jahr)
  • Sportbekleidung, Sportschuhe
  • Schläger, Helm
  • Knieschützer, Schienbeinschoner
  • Sporttasche etc.

 

Den ausgefüllten digitalen Antrag können Sie bis zum 14.12.2022 an Lara Strelau, E l.strelau@lsb-rlp.de, senden. Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch an T 06131 2814-406 wenden.

 

Alle weiteren Infos finden Sie unter: https://www.lsb-rlp.de/