Aktuelles Grundsatzurteil des SWFV-Verbandsgerichts

19.11.2020
Bereich
Grundsatzurteile SWFV

Nr. 00028-19/20-4000001: Berufung im Umlaufverfahren gegen die Urteile Nr. 00197-, Nr. 00198- und Nr. 00199-19/20-4000003 der Spruchkammer zu den Vorgängen bei dem Hallenturnier des VfB Musterheim vom 10.01.2010.

 

Urteil: Auf die Berufungen des Kreisauschusses, der TuRa Musterbüttel und FK Neumusterheim werden die Urteile Nr. 00197-, Nr. 00198 und 00199-19/20-4000003 der Spruchkammer wie folgt abgeändert:

 

Die Spieler der TuRa Musterbüttel Max Donald Mustermann (Trikotnummer 20) und Daniel Mustermann (Trikotnummer 22) werden wegen einer begangenen Tätlichkeit mit einer Spielsperre von jeweils 12 Monaten belegt, § 7 Nr. 4 a) StrafO. Die insoweit gegen Richard Musterkreuz (FK Neumusterheim) ausgesprochene Spielsperre bleibt aufrechterhalten. Aus der dem Verbandsgericht vorliegenden Videoaufzeichnung ergibt sich eindeutig, dass Max Donald Mustermann und Daniel Mustermann den Torhüter jeweils mit einem Faustschlag attackiert haben. Richard Musterkreuz kommt dazu gelaufen und tritt dem am Boden kauernden Torhüter sodann ins Gesicht. Diese Videoaufnahme, die nicht nur einfache Regelübertretungen, sondern nicht unerhebliche Straftaten dokumentiert, ist vor dem Hintergrund des Aufklärungsinteresses der Allgemeinheit an den begangenen Straftaten aber auch des Verbandes im Hinblick auf die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben verwertbar (vgl. bspw. nur BGH NJW 2018, 2883 zu sog. Dashcamaufzeichnungen). Eine Überführung von Gero Mustermann war in diesem Zusammenhang nicht möglich, zumal auch die Zeugen in der erstinstanzlichen Sportgerichtsverhandlung kein ahndungswürdiges Verhalten bestätigen konnten. Im Hinblick auf die Bemühungen von TuRa Musterbüttel ist die Geldstrafe zu ermäßigen und mit 350,-€ festzusetzen; die Geldstrafe für FK Neumusterheim entfällt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens (25,- Euro) fallen TuRa Musterbüttel, FK Neumusterheim und der Verbandskasse jeweils ein Drittel zur Last.

 

Aufstellung Verfahrenskosten/Berufungsgebühr/Urteilsgebühr:

FK Neumusterheim 8,33 Euro / 20,- Euro / 10,- Euro

TuRa Musterbüttel 8,33 Euro / 20,- Euro / 10,- Euro

 

Die Kostenentscheidung beruht auf § 15 RVO.