Aktuelles Grundsatzurteil des SWFV-Verbandsgerichts

25.11.2020
Bereich

Nr. 00016-20/21-4000001: Berufung im Umlaufverfahren gegen das Urteil Nr. 00044-20/21-4000002 der Spruchkammer zur Vertragsspielerangelegenheit betreffend den Spieler Max Mustermann von VfB Rot-Grün Musterhausen bzgl. Versäumnis der Nachweispflicht (3 Monatsfrist) gemäß § 12 Abs. 2 SpO.

 

Urteil: Auf die Berufung des Verbandsspielausschusses wird das Urteil 00044-20/21-4000002 der Spruchkammer wie folgt abgeändert:

VfB Rot-Grün Musterhausen wird wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht betreffend den Vertragsspieler Max Mustermann mit einer Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro (Mindeststrafe) belegt, § 6 Nr. 5 StrO, § 8 Nr. 2 SpO, § 6 Nr. 2 SpO. Ein fristgemäßer Nachweis ist trotz dreifacher Erinnerung (26.08., 09.10. und 20.10.2020) nicht erfolgt. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Verbandskasse zur Last.