Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

08.12.2023
Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

Wir haben euch in folgendem Text die Informationen zur Wechselperiode II für die Saison 2023/24 zusammengefasst. Das Dokument hierzu findet ihr hier. 

 

Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren (SpO § 2a, Abs. 6, 7)

Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2023 und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024.

  • Abmeldung bis zum 31.12.2023
    • entweder per Einschreiben mit Rückschein
    • oder per Abmeldung durch aufnehmenden Verein
    • oder per E-Postfach
  • Antrag auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024

 

Eine „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“ inkl. Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.12.2023 online durchgeführt werden, sofern eine sofortige Spielerlaubnis mit Freigabe erwirkt werden soll.

 

Spielerlaubnis für Pflichtspiele

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2024 erteilt.

 

Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele

Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Abmeldung und Antrag auf Spielerlaubnis) ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.

 

Ausbildungsentschädigung

Die Ausbildungsentschädigung ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Einen festgesetzten Höchstbetrag, wie in der Wechselperiode I, gibt es nicht.

 

Vereinswechsel eines Vertragsspielers (SpO § 9)

  • bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers, dessen Vertrag beim abgebenden Verein durch einvernehmliche Vertragsauflösung beendet ist, und der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen
  • zu beachten: ein Vertragsspieler darf in einer Spielzeit nur für zwei Vereine Pflichtspiele bestreiten
  • bei einem Vereinswechsel eines Amateurs kann in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel erteilt werden