Informationen zur Wechselperiode II in der Saison 2022/2023

07.12.2022
Informationen zur Wechselperiode II

Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren (SpO § 2a, Abs. 6, 7)

Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022 und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2023.

  • Abmeldung bis zum 31.12.2022
    • entweder per Einschreiben mit Rückschein
    • oder per Abmeldung durch aufnehmenden Verein
    • oder per E-Postfach
  • Antrag auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2023

Eine „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“ inkl. Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.12.2022 online durchgeführt werden, sofern eine sofortige Spielerlaubnis mit Freigabe erwirkt werden soll.

Spielerlaubnis für Pflichtspiele

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2023 erteilt.

Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele

Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Abmeldung und Antrag auf Spielerlaubnis) ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.

Ausbildungsentschädigung

Die Ausbildungsentschädigung ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Einen festgesetzten Höchstbetrag, wie in der Wechselperiode I, gibt es nicht.

Vereinswechsel eines Vertragsspielers (SpO § 9)

  • bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers, dessen Vertrag beim abgebenden Verein durch einvernehmliche Vertragsauflösung beendet ist, und der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen
  • zu beachten: ein Vertragsspieler darf in einer Spielzeit nur für zwei Vereine Pflichtspiele bestreiten
  • bei einem Vereinswechsel eines Amateurs kann in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel erteilt werden

Online-Seminar

Um die Informationen zur Wechselperiode II in der Saison 2022/2023 näher zu erläutern und auf eventuelle Fragen einzugehen, bieten wir folgendes Online-Seminar an:

Dienstag, 13.12.2022, 18 Uhr bis ca. 19 Uhr

Sie können über folgende Zugangsdaten an dem Online-Seminar (Microsoft Teams-Besprechung) teilnehmen:

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

Besprechungs-ID: 389 210 681 250
Passcode: VFZobz

Bei diesem Online-Seminar handelt es sich um die relevanten Informationen zur Wechselperiode II und die Handhabung der hierfür relevanten Vorgänge in SpielPlus. Eine Online-Schulung für die grundlegende Handhabung der Antragstellung-Online wird wieder im Frühjahr 2023 angeboten.

Ihre Ansprechpartner:

Sascha FischerAnja Ottstadt
 

06323 94936 54

 

06323 94936 48

0159 063871120159 06398560
sascha.fischer@swfv.evpost.de

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anja.ottstadt@swfv.evpost.de

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