Allgemeine (Rechts-)fragen im Zuge der Corona-Krise

03.04.2020
Bereich
Sportplatz

Das Coronavirus und die Folgen für den Spielbetrieb im Fußball. Wir haben euch hier versucht eine Übersichtsseite zu erstellen, die ständig aktualisiert wird und euch hoffentlich weiterhilft.

 

Covid-19- Pandemie und Sportdeutschland, unsere Vereine aber auch die Verbände haben viele Fragen, wir haben deshalb gemeinsam mit den Sportbünden Pfalz und Rheinhessen vereinbart, dass wir die Fragen bündeln und unter Einbindung von Experten versuchen Antworten zu geben. Der Südwestdeutsche Fußballverband steht auch mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) im ständigen Austausch und infmoriert immer auf der Homepage www.swfv.de über die neusten Entwicklungen.

 

Obwohl naturgemäß für die vorliegende Dramatik keine gefestigte Rechtsprechung existiert, möchten die Sportbünde (mit Unterstützung des Rechtsberaters des Sportbundes Pfalz Dr. Falko Zink) mit den Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen weiterhelfen. Auch die Informationen des DFB möchten wir hier gerne abbilden.

 

Hier geht es zum gesamten Bericht und zu den Fragen

Direkt zum Angebot des Sportbundes Pfalz

Direkt zum Angebot des Sportbundes Rheinhessen

Corona-Krise: Auswirkungen auf den Fußball im Überblick (dfb.de)

 

Präsidiumsbeschluss – Aussetzung des Spielbetriebs bis auf weiteres

 

Der Spielbetrieb bleibt aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage bis auf weiteres ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.

 

Der DFB Vorstand hat heue weitreichende Änderungen auf Grund der Corona-Krise im allgemeinverbindlichen Teil der DFB-Spiel- und Jugendordnung bis zur Saison 2020/21 beschlossen (https://www.dfb.de/news/detail/dfb-beschliesst-umfassende-aenderungen-der-spiel-und-jugendordnung-214636/). Diese Änderungen enthalten viele Ermächtigungen zum Spieljahr, Spielberechtigungen, Vertragsamateure, Folgen einer Insolvenz etc. Darüber hinaus kann zum Schutz der Vereine die Regelung, wonach ein Spieler nach einer sechsmonatigen Wartezeit sofort für einen neuen Verein das Spielrecht erhalten kann, dahingehend geändert werden, dass der Zeitraum der Spielaussetzung durch die Corona-Pandemie nicht mitgerechnet wird.

 

Die zuständigen Gremien des Südwestdeutschen Fußballverbandes werden sich daher zeitnah mit den möglichen Änderungen befassen und vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche Lösungen beraten und erarbeiten.

 

Stand: 03.04.2020